»

DKG zur G-BA-Entscheidung zur PPP-RL

Drei Ärzte laufen auf Krankenhausflur

DKG zur G-BA-Entscheidung zur PPP-RL

Gesundheitspolitik

3 MIN

DKG erzielt im G-BA bedeutende Flexibilisierungen beim Personaleinsatz in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Mittwoch, 18. Juni, einer inhaltlichen Novellierung der Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) zugestimmt, die über viele Monate hinweg zwischen der DKG und dem GKV-Spitzenverband verhandelt wurde.

„Unser Hauptkritikpunkt an der PPP-RL waren immer die starren, unflexiblen und kleinteiligen Personalvorgaben, die es den Kliniken erschweren, die Richtlinie einzuhalten. Durch die erzielte Flexibilisierung beim Personaleinsatz können die Kliniken die Vorgaben besser umsetzen“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

Mit dem Kompromiss können die bisherigen bürokratischen Hürden reduziert und die Umsetzung der Richtlinie erleichtert werden. Besonders bedeutsam sind aus Sicht der DKG die Verbesserungen bei der Flexibilität des Personaleinsatzes, die den Kliniken mehr Spielraum beim Personaleinsatz bieten sowie die Nachweisführung erleichtern. So kann zukünftig im Bereich der pflegerischen Aufgabenerfüllung in größerem Umfang Assistenzpersonal eingesetzt werden, als dies bisher der Fall war. Für den Bereich der ärztlichen Aufgaben gibt es erstmals eine Öffnungsklausel zum Einsatz auch nichtärztlichen Personals.

„Diese Flexibilisierung bedeutet keinesfalls einen Rückschritt in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgungsqualität, sondern bildet die Realität der vorhandenen Kompetenzen unterschiedlicher Berufsgruppen im Behandlungsprozess ab und war deshalb längst überfällig“, erläutert Dr. Gaß.

DKG zum Kontext

Neben der eigentlichen Richtlinie wurde in der Vergangenheit auch die Inkraftsetzung von Sanktionen bei Nichterfüllung der Personalmindestvorgaben immer wieder kontrovers diskutiert. Bisherige Auswertungen zeigen, dass es für viele Kliniken trotz aller Anstrengungen nur sehr schwer möglich ist, angesichts des Fachkräftemangels die zur Erfüllung der Richtlinie notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren. Um die Versorgung der psychiatrischen Patientinnen und Patienten durch Kapazitätseinschränkungen nicht zu gefährden, wurden mögliche Sanktionen deshalb auf Initiative der DKG wiederholt ausgesetzt. Um die novellierte Richtlinie nun zunächst zu erproben, hat die DKG im G-BA eine einjährige Verlängerung der Sanktionsfreiheit vorgeschlagen. Diesem Antrag sind weder der GKV-Spitzenverband noch die drei unparteiischen Mitglieder gefolgt. Im Ergebnis sehen sich die psychiatrischen Krankenhäuser nun ab dem 1. Januar 2026 erheblichen Sanktionen bei Nichterfüllung der PPP-RL ausgesetzt.

„Durch die vorgenommenen Flexibilisierungen beim Personaleinsatz haben wir die Hoffnung, dass die novellierte PPP-RL dazu beitragen wird, die Mindestpersonalvorgaben durch flexiblere Einsatzmöglichkeiten besser zu erreichen. Ein deutlicher Wermutstropfen sind aber die ab dem Jahr 2026 scharf gestellten Sanktionsregelungen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich diese Sanktionsandrohung in Teilen negativ auf die Versorgungssicherheit und das Angebot in den psychiatrischen Kliniken auswirkt. Wir müssen das sehr genau beobachten. Denn niemand will und kann verantworten, dass die bestehende Versorgung psychisch erkrankter Menschen eingeschränkt wird“, so Dr. Gaß.

Quelle: DKG e.V.

Weitere aktuelle Meldungen erhalten Sie über unseren KU Newsletter: Jetzt anmelden!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Enter-Taste

Krankenhaustransformationsfonds: BAS schaltet Online-Portal frei

onn. Es kann losgehen. Zwar wird erst ab 2026 der Krankenhaustransformationsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichtet – beantragen können die Bundesländer Fördermittel aus dem Fonds aber schon jetzt.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
Roter Pfeil

Rückgang der Geburtenziffer schwächte sich 2024 deutlich ab

Wiesbaden. Die zusammengefasste Geburtenziffer, oft als Geburtenrate bezeichnet, ist 2024 auf 1,35 Kinder je Frau gesunken.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
Vortrag

Rückblick auf den Hauptstadtkongress 2025: Wegweisende Impulse für das Krankenhausmanagement

Kulmbach. Der diesjährige Hauptstadtkongress hat einmal mehr bewiesen, warum er zu den wichtigsten Branchentreffen im deutschen Gesundheitswesen zählt. Über drei Tage hinweg versammelten sich Führungskräfte aus Krankenhäusern, Gesundheitspolitiker, Wissenschaftler und Branchenexperten in Berlin, um die drängendsten Herausforderungen und zukunftsweisenden Lösungen für das Krankenhausmanagement zu diskutieren.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen