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DKG und GKV-SV einigen sich auf Leistungsspektrum

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DKG und GKV-SV einigen sich auf Leistungsspektrum

Gesundheitspolitik

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Einigung auf Leistungsspektrum der neu zu etablierenden sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV)

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sich auf das stationäre Leistungsspektrum der neu zu etablierenden sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) geeinigt. Damit ist die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen einen entscheidenden Schritt zur Umsetzung der Krankenhausreform gegangen.

Wohnortnahe ambulante und nicht-komplexe stationäre Versorgung

Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen sollen zukünftig ambulante und nicht-komplexe stationäre Versorgung wohnortnah ermöglichen. Die Vereinbarung folgt dabei weitgehend den Überlegungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Der Schwerpunkt der stationären Versorgung wird auf internistischen und geriatrischen Behandlungen liegen. Die Partner haben sich auf eine Liste von mindestens zu erbringenden stationären Leistungen geeinigt. Diese umfassen unter anderem die Behandlung einer Reihe von Atemwegserkrankungen, gastrointestinalen Erkrankungen sowie weitere internistische Basisbehandlungen. Weitere stationäre Leistungen aus dem Spektrum der Inneren Medizin und Geriatrie sind je nach Möglichkeit der Einrichtungen und Versorgungsauftrag möglich. Darüber hinaus sollen die sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen zukünftig auch Leistungen aus den AOP- und Hybrid-DRG-Katalogen erbringen dürfen, soweit die fachärztliche Kompetenz zur Verfügung steht. Die Vertragspartner GKV-Spitzenverband und DKG haben in der Vereinbarung Mindestanforderungen für die Leistungserbringung festgelegt, die dem Charakter dieser Einrichtungen und dem dort vorgesehenen Behandlungsspektrum entsprechen.

„Gerade in der Fläche werden die Patientinnen und Patienten von diesen sektorenübergreifenden Einrichtungen besonders profitieren. Stationäre Leistungen mit geringer Komplexität sowie AOP- und Hybrid-Leistungen werden wohnortnah erreichbar und in guter Qualität vorhanden sein. Die DKG schlägt seit vielen Jahren vor, ambulante und stationäre Versorgung zu verknüpfen. Mit der jetzigen Einigung haben wir einen großen Schritt in diese Richtung gemacht“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

„Mit den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen ist ein erster wichtiger Grundstein für die Umsetzung der Krankenhausreform gelegt und damit eine verlässliche Grundlage für die bedarfsorientierte Planung der Länder. Kleinere Krankenhäuser haben hier eine echte Chance, ihr Leistungsangebot anzupassen. So können Überversorgung insbesondere in Ballungsräumen reduziert und Versorgungsengpässe in der Fläche besser verhindert werden. Mit der perspektivischen Öffnung für AOP und Hybrid DRG Leistungen stärken wir den sektorenübergreifenden Ansatz und ermöglichen eine weitere Ambulantisierung zum Nutzen der Patientinnen und Patienten“, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes.

Hintergrund

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) nach § 115g SGB

  • süV nach § 115g SGB V sind weiterhin zugelassene Krankenhäuser, die jedoch nicht der Leistungsgruppensystematik unterliegen.
  • süV bieten insbesondere für kleinere Krankenhäuser eine Transformationschance, um sich unabhängig von der Leistungsgruppenzuordnung auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit weniger komplexen Krankheitsbildern zu konzentrieren.
  • süV bieten ein reduziertes stationäres Leistungsspektrum mit einem internistischen und geriatrischen Schwerpunkt an. Das zugehörige Leistungsspektrum umfasst typische Diagnosen älterer Menschen wie akute und chronische Infektionen, Ernährungs und Stoffwechselstörungen, Anämien, Herz Kreislauf Erkrankungen, respiratorische Infekte einschließlich COPD, gastrointestinale Beschwerden sowie urogenitale Infektionen und bildet damit die überwiegend nicht operativen internistischen Erkrankungen ab.
  • süV erbringen keine intensiv- oder notfallmedizinischen Leistungen.
  • Zusätzlich können süV ambulante und pflegerische Leistungen erbringen, um die medizinische Grundversorgung wohnortnah zu sichern.
  • Wir rechnen zum Jahr 2027 mit den ersten Einrichtungen.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband

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