»

Kabinett in Schleswig-Holstein stimmt Reform des Landeskrankenhausgesetzes zu

Kabinett

Kabinett in Schleswig-Holstein stimmt Reform des Landeskrankenhausgesetzes zu

Gesundheitspolitik

2 MIN

Anpassung an Bundesrecht zur Umsetzung der Krankenhausreform sowie Modernisierung der Versorgung im Fokus

Kiel. Das Kabinett hat am 18. August in zweiter Befassung dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Krankenhausversorgung zugestimmt. Mit dem Gesetzesentwurf wird das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) neu ge­fasst.

Neu geregelt wird, dass die Krankenhausplanung künftig in Umsetzung von Bundesrecht anhand von Leistungsgruppen erfolgt, die ausschlaggebend für die Angebote der Kliniken sein werden. Da die psychiatrischen Fachgebiete nicht von der Bundesreform umfasst sind, werden außerdem Rechtsgrundlagen für die Einführung landeseigener psychiatrischer Leistungsgruppen sowie deren Zuweisungsverfahren geschaffen.

Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Krankenhausreform. Wir übertragen damit bundesrechtliche Vorgaben in Landesrecht. Dies ist die rechtliche Basis für einen neuen Krankenhausplan, den wir einhergehend mit der Reform erstellen. Gemeinsam mit den Kliniken wollen wir die Versorgung in Schleswig-Holstein auch zukünftig sichern und weiterentwickeln. Dafür schaffen wir eine zeitgemäße und zukunftsfähige Grundlage.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken

Zudem soll die Krankenhausplanung künftig im Verfahren stärker datenbasiert erfolgen, kontinuierlich fortgeschrieben sowie im Verfahren vereinfacht werden „Wir wollen die Krankenhausplanung für die Beteiligten erleichtern sowie flexibler gestalten. Dies soll dazu beitragen, auf mögliche geänderte Anforderungen besser reagieren zu können“, so Ministerin von der Decken. Die Regelungen zur Aufnahme und Herausnahme aus dem Krankenhausplan sollen zudem klarer und verbindlicher gefasst werden.

Weitere Punkte aus der reformierten Krankenhausplanung

Es sollen beispielsweise:

  • der Behandlungskapazitätennachweis für eine länderübergreifende Nutzung insbesondere mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern geöffnet werden, um Synergien für die Notfallversorgung besser zu nutzen,
  • die Krisenresilienz der Krankenhäuser gestärkt werden, u.a. durch verbindlicheren Vorgaben zu einheitlicheren und sicherere Kommunikationswegen,
  • die sektorenübergreifende Versorgung gestärkt werden durch verschlankte und verbesserte Abstimmungsstrukturen.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Befassung und Entscheidung zugeleitet.

Die Krankenhausreform will man Ende 2026 umsetzen – einhergehend mit dem modernisierten Lanndeskrankenhausgesetz und einem neuen Krankenhausplan. Ministerin von der Decken hatte Anfang Juli inhaltlich zum Umsetzungsstand der Reform und den einzelnen Regionen ausführlich berichtet. Die Informationen finden Sie hier.

Quelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit

Weitere Aktuelle Meldungen erhalten Sie über unseren KU Newsletter: Jetzt Anmelden!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Judith Gerlach Entbürokratisierung Krankenhäuser

Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach fordert raschen Bürokratieabbau für Krankenhäuser

München. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat sich direkt an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann gewandt und eine zügige Umsetzung des angekündigten Entbürokratisierungsgesetzes für Kliniken gefordert.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
Weiterbildungsverbünde ärztliche Weiterbildung Krankenhausreform

Bundesärztekammer fordert: Weiterbildungsverbünde bei Krankenhausreform konsequent stärken

Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) warnt vor einem bislang unterschätzten Nebeneffekt der Krankenhausreform: Die zunehmende Spezialisierung der Kliniken gefährdet die strukturierte ärztliche Weiterbildung.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
München Klinik GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: München Klinik erwartet mindestens 30 Millionen Euro Mehrbelastung jährlich

München. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) trifft die München Klinik (MüK) in einer ohnehin anspruchsvollen Phase: Mindestens 30 Millionen Euro zusätzliche Belastung erwartet das kommunale Großkrankenhaus jährlich durch das Gesetz, das bundesweit ein Sparvolumen von 16,3 Milliarden Euro bis 2027 vorsieht.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen