Anpassung an Bundesrecht zur Umsetzung der Krankenhausreform sowie Modernisierung der Versorgung im Fokus
Kiel. Das Kabinett hat am 18. August in zweiter Befassung dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Krankenhausversorgung zugestimmt. Mit dem Gesetzesentwurf wird das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) neu gefasst.
Neu geregelt wird, dass die Krankenhausplanung künftig in Umsetzung von Bundesrecht anhand von Leistungsgruppen erfolgt, die ausschlaggebend für die Angebote der Kliniken sein werden. Da die psychiatrischen Fachgebiete nicht von der Bundesreform umfasst sind, werden außerdem Rechtsgrundlagen für die Einführung landeseigener psychiatrischer Leistungsgruppen sowie deren Zuweisungsverfahren geschaffen.
Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Krankenhausreform. Wir übertragen damit bundesrechtliche Vorgaben in Landesrecht. Dies ist die rechtliche Basis für einen neuen Krankenhausplan, den wir einhergehend mit der Reform erstellen. Gemeinsam mit den Kliniken wollen wir die Versorgung in Schleswig-Holstein auch zukünftig sichern und weiterentwickeln. Dafür schaffen wir eine zeitgemäße und zukunftsfähige Grundlage.
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken
Zudem soll die Krankenhausplanung künftig im Verfahren stärker datenbasiert erfolgen, kontinuierlich fortgeschrieben sowie im Verfahren vereinfacht werden „Wir wollen die Krankenhausplanung für die Beteiligten erleichtern sowie flexibler gestalten. Dies soll dazu beitragen, auf mögliche geänderte Anforderungen besser reagieren zu können“, so Ministerin von der Decken. Die Regelungen zur Aufnahme und Herausnahme aus dem Krankenhausplan sollen zudem klarer und verbindlicher gefasst werden.
Weitere Punkte aus der reformierten Krankenhausplanung
Es sollen beispielsweise:
- der Behandlungskapazitätennachweis für eine länderübergreifende Nutzung insbesondere mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern geöffnet werden, um Synergien für die Notfallversorgung besser zu nutzen,
- die Krisenresilienz der Krankenhäuser gestärkt werden, u.a. durch verbindlicheren Vorgaben zu einheitlicheren und sicherere Kommunikationswegen,
- die sektorenübergreifende Versorgung gestärkt werden durch verschlankte und verbesserte Abstimmungsstrukturen.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Befassung und Entscheidung zugeleitet.
Die Krankenhausreform will man Ende 2026 umsetzen – einhergehend mit dem modernisierten Lanndeskrankenhausgesetz und einem neuen Krankenhausplan. Ministerin von der Decken hatte Anfang Juli inhaltlich zum Umsetzungsstand der Reform und den einzelnen Regionen ausführlich berichtet. Die Informationen finden Sie hier.
Quelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit





