Ein schwieriger Spagat
Die Krankenhauslandschaft sieht sich einer systemischen Doppelbelastung gegenüber: Während die Krankenhausreform (KHVVG/KHAG) eine qualitätszentrierte Leistungskonzentration und Ambulantisierung anstrebt, zwingt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) die Häuser zu massiven Einsparungen. Es droht eine „Regulierungsfalle“, in der Kliniken steigende Qualitätsvorgaben und Personaluntergrenzen bei gleichzeitig sinkenden Realbudgets erfüllen müssen.
Ökonomische Rahmenbedingungen und Personalsteuerung
Prognosen beziffern die Nettobelastung der Kliniken bis 2030 auf jährlich 7,3 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung wegfallender Ausgleichszahlungen droht ein realer Mittelentzug von über 9 Mrd. Euro, was ca. 49 % der Standorte an den Rand der Insolvenz treibt. Ein ungesteuertes Kliniksterben gefährdet dabei besonders die ländliche Versorgung und spezialisierte Fachbereiche wie Geburtshilfe oder Pädiatrie.
Die Limitierung der Tarifrefinanzierung stellt ein massives Risiko für die 1,4 Mio. Beschäftigten dar. Dies forciert die Gefahr einer Tarifflucht der Arbeitgeber, was den Fachkräftemangel weiter verschärfen könnte. Zur Kompensation der Erlösausfälle droht ein Stellenabbau von bis zu 10 % im Bereich außerhalb des Pflegebudgets. Ohne adäquate Übergangsfinanzierung droht die strukturelle Transformation im wirtschaftlichen Überlebenskampf zu stagnieren.
Sollte das GKV-Stabilisierungsgesetz in seiner geplanten Form verabschiedet werden, rückt die Optimierung der Personalkostenstruktur in den Mittelpunkt strategischer Überlegungen, da diese bis zu 70 % des Gesamtaufwands ausmachen. Man muss kurzfristig intelligente, arbeitsorientierte Modelle zur Effizienzsteigerung implementieren, um den massiven Erlösverlust auffangen zu können. In der Pflege bleibt die Refinanzierung über das Pflegebudget zwar grundsätzlich erhalten, jedoch entfällt die bisherige Pauschale von 2,5 % zur Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen. Dies entzieht den Kliniken notwendige Mittel für unterstützende Strukturen, während die Definition der „Pflege am Bett“ zunehmend enger gefasst wird.
Operative Hürden durch Rechtsprechung und Regulatorik
Zusätzliche Komplexität entsteht durch die aktuelle Rechtsprechung zum Rufbereitschaftsdienst: Die geforderte unmittelbare Verfügbarkeit am Patienten würde in vielen Fachabteilungen die Umwandlung von Ruf- in kostenintensive Bereitschaftsdienste erzwingen. Dies würde nicht nur den Bedarf an Fachärzten erhöhen (ca. 4,3 Stellen pro Bereitschaftsdienst) und die Krankenhäuser nach Expertenmeinung weitere rund 1,7 Mrd. Euro kosten, sondern gefährdete auch die Weiterbildung, da der Bedarf an Assistenzärzten in solchen Modellen sinkt. Diese Entwicklungen verschärfen die sogenannte „Regulierungsfalle“: Krankenhäuser müssen steigende Qualitätsvorgaben und Personaluntergrenzen bei gleichzeitig sinkenden Realbudgets erfüllen.
Ambulantisierung als systemischer Hebel
Die ökonomische Stabilisierung der Häuser ist untrennbar mit dem Erfolg der Ambulantisierung verknüpft. Schätzungsweise ein Drittel der bisherigen stationären Fälle wird in den ambulanten Sektor abwandern. Für Kliniken ist es daher überlebenswichtig, finanziell tragfähige ambulante Geschäftsmodelle zu entwickeln, um die hohen stationären Fixkosten, die durch strikte Strukturvorgaben im ärztlichen Dienst entstehen, mitzufinanzieren. Die Steuerung dieser Prozesse erfordert die konsequente Implementierung von SPOs, um medizinische, pflegerische und organisatorische Abläufe sektorübergreifend zu synchronisieren. Dies bedingt einen tiefgreifenden kulturellen Wandel in der ärztlichen Arbeitsweise.
Struktureller Wandel und neue Rollenprofile
Für den Pflegedienst resultiert aus der Ambulantisierung ein stationäres Patientenklientel mit hohem medizinisch-pflegerischem Aufwand. Patienten mit sehr kurzen Verweildauern im ambulanten oder sektorenübergreifenden Bereich benötigen vor allem Unterstützungsleistungen, die aufgrund des hohen Patientendurchsatzes mit hohem administrativem Aufwand verbunden sind. Die Definition neuer, sich an den veränderten Zielgruppen orientierender Stellenprofile und eine präzise Personalbemessung sind hierbei kritische Erfolgsfaktoren. Zudem könnten Pflegekräfte aufgrund notwendiger Einsparungen im ärztlichen Dienst verstärkt gezwungen sein, delegierbare Aufgaben aus der Medizin zu übernehmen.
Gemeinsame Gestaltung des Strukturwandels durch neue ambulante Konzepte und Prozessinnovationen
Eine erfolgreiche Transformation erfordert eine berufsgruppenübergreifende, intelligente und arbeitsorientierte Neugestaltung der Prozesse anhand der tatsächlichen Arbeitsinhalte. Wirtschaftliche Tragfähigkeit wird langfristig nur durch eine Kombination aus innovativen ambulanten Konzepten und einer notwendigen Lockerung regulatorischer Strukturvorgaben erreichbar sein. Krankenhausträger, Arbeitgeber und Gewerkschaften versuchen derzeit gemeinsam das gesamte Ausmaß des Gesetzes zu verhindern. Dieser Schulterschluss muss verstetigt werden, um die Standorte, die Versorgungsqualität und gute Arbeitsbedingungen unter dem massiven Kostendruck zu sichern.
Autorinnen: Meike Thun, Gesellschafterin BAB Institut, Hamburg und Katharina Stigge, Senior Beraterin BAB Institut, Hamburg



