Rheinland-Pfalz geht als erstes Bundesland in die entscheidende Umsetzungsphase der Krankenhausreform. Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit hat die Anträge der Krankenhäuser auf Zuweisung künftiger Leistungsgruppen geprüft und legt als erstes Land die beabsichtigte Verteilung offen. Grundlage sind 1.325 Gutachten des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz sowie Fallzahlen, Versorgungsdichte und Erreichbarkeitskriterien. Die neuen Leistungsgruppenzuordnungen sollen gemeinsam mit dem neuen Krankenhausplan zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Leistungsgruppen: Qualitätsanforderungen als verbindlicher Rahmen
Die Leistungsgruppen sind ein zentrales Element der Krankenhausreform. Sie ordnen medizinische Leistungen klar definierten Versorgungsbereichen zu und knüpfen deren Erbringung an verbindliche Strukturqualitätsanforderungen. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere komplexe und spezialisierte Behandlungen an Standorten erfolgen, die über die erforderliche personelle, fachliche und strukturelle Ausstattung verfügen. Den bundesweit einheitlichen Rahmen setzt der Bund – innerhalb dieses Rahmens entscheidet Rheinland-Pfalz, welche Standorte zur Sicherstellung des jeweiligen Versorgungsbedarfs welche Leistungsgruppen erhalten.
Regiokliniken: Sektorenübergreifende Versorgung für ländliche Regionen
Ein weiterer Baustein der künftigen Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz sind die geplanten Regiokliniken. Als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sollen sie stationäre und ambulante Angebote miteinander verbinden und insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen eine wohnortnahe medizinische Versorgung sichern. Das Modell orientiert sich am konkreten Bedarf der jeweiligen Region: Neben stationären Leistungen können ambulante Angebote, die Versorgung von Alltagsnotfällen sowie weitere Gesundheitsleistungen miteinander verknüpft werden. Gesundheitsminister Hoch betont, dass eine Regioklinik keine verkleinerte Version eines klassischen Krankenhauses sei, sondern ein flexibles, bedarfsorientiertes Versorgungsangebot.
Nächste Schritte: Stellungnahmen und Feststellungsbescheide bis Ende 2026
Die Krankenhäuser haben nun Gelegenheit, zu den für ihre Standorte vorgesehenen Entscheidungen Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen sollen die Feststellungsbescheide erlassen und der neue Krankenhausplan Rheinland-Pfalz abgeschlossen werden. Das Gesamtverfahren soll noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden, die neuen Zuordnungen zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
„Eine gute medizinische Versorgung muss für alle Menschen in Rheinland-Pfalz erreichbar sein. Dafür werden wir unsere Krankenhauslandschaft so aufstellen, dass Qualität und Versorgungssicherheit zusammengehen. Die Krankenhausreform des Bundes gibt uns den notwendigen Rahmen. Gesundheitsminister Clemens Hoch und sein Haus haben bei der Umsetzung in Rheinland-Pfalz wohl überlegte Entscheidungen getroffen. Dazu gehört, dass Menschen wohnortnah ein Krankenhaus aufsuchen können. Für Alltagsnotfälle ist dabei die Regioklinik künftig das richtige Krankenhaus. Richtig ist aber auch, dass künftig nicht mehr jedes Krankenhaus jede Leistung anbieten wird. Wir müssen unsere Kräfte bündeln, Spezialisierung ermöglichen und die vorhandenen Strukturen so weiterentwickeln, dass wir auch in Zukunft eine leistungsfähige und flächendeckende medizinische Versorgung im ganzen Land sicherstellen können.“
Ministerpräsident Gordon Schnieder
Mit der Offenlegung der geplanten Leistungsgruppenzuordnungen setzt Rheinland-Pfalz bundesweit ein Zeichen: Als erstes Land geht es in die konkrete Umsetzungsphase der Krankenhausreform. Ob das Modell der Regioklinik und die neue Leistungsgruppenstruktur die erhoffte Wirkung entfalten, wird sich ab Januar 2027 zeigen – und dürfte als Blaupause für andere Bundesländer aufmerksam beobachtet werden.
Quelle: Land Rheinland-Pfalz





