Berlin. GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich einvernehmlich auf ein Vergütungssystem für die neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) geeinigt. Damit ist der letzte offene Baustein für den Start dieser neuen Versorgungsform geschaffen: Voraussichtlich ab Januar 2027 werden die ersten Einrichtungen ihren Betrieb aufnehmen. Die Vereinbarung sieht feste Vergütungspauschalen für drei Jahre vor und schafft damit Planungssicherheit für Krankenhäuser, die sich als süV aufstellen wollen – insbesondere kleinere Häuser in ländlichen Regionen.
Was sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen leisten sollen
Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V gehen auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zurück und sind Teil der laufenden Krankenhaus-Strukturreform. Sie richten sich vor allem an kleinere Krankenhäuser, die sich unabhängig von der ab 2028 verpflichtenden Leistungsgruppensystematik neu aufstellen wollen. Das stationäre Leistungsspektrum konzentriert sich auf internistische und geriatrische Schwerpunkte: häufige, weniger komplexe Erkrankungen wie akute und chronische Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, COPD, gastrointestinale und urogenitale Erkrankungen sowie Ernährungs- und Stoffwechselstörungen. Intensiv- oder komplexe notfallmedizinische Leistungen sind ausdrücklich nicht vorgesehen. Ergänzend können süV ambulante und pflegerische Leistungen erbringen, um die medizinische Grundversorgung wohnortnah zu sichern.
Vergütung: Feste Pauschalen auf Basis von hcb-Datenanalysen
Die Vergütungsvereinbarung stützt sich auf Datenanalysen des Institute for Health Care Business (hcb). Auf dieser Grundlage wurden für drei Jahre feste Vergütungspauschalen vereinbart – mit einer ausgeprägten Vorhaltekomponente, die den Einrichtungen finanzielle Planungssicherheit gibt. Welche stationären Leistungen süV anbieten sollen, war bereits im März 2026 festgelegt worden. Die nun erzielte Einigung schließt die letzte offene Frage der Umsetzung.
Komplexere Fälle bleiben in Häusern höherer Versorgungsstufen
Das Konzept der süV ist bewusst auf Basisversorgung ausgelegt: Komplexere Behandlungen sollen gezielt in Krankenhäusern höherer Versorgungsstufen gebündelt werden. Damit tragen süV zur Überwindung der Sektorengrenzen bei und leisten einen strukturellen Beitrag zur Umsetzung der Krankenhausreform – weg von Überkapazitäten im stationären Bereich, hin zu einer bedarfsgerechteren Versorgungslandschaft.
„Patientinnen und Patienten werden von einer gut vernetzten Versorgung unter einem Dach profitieren. Mit einem Basisversorgungsangebot aus innerer Medizin und Geriatrie sowie weiteren ambulanten und pflegerischen Leistungen sichern die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen langfristig die wohnortnahe Versorgung. Damit werden sie einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft leisten: weg von einer Überkapazität an stationären Strukturen, hin zu einer noch stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben wir eine praxisnahe und verlässlich finanzierte Lösung gefunden, die für alle Beteiligten Planungssicherheit schafft. Vor allem kleinere Häuser haben jetzt die Chance, sich zukunftssicher aufzustellen. Die einvernehmliche Vergütungsvereinbarung ist zugleich ein starkes Signal, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem funktioniert“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.
„Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden die regionale Versorgungssituation für die Patientinnen und Patienten spürbar verbessern. Durch die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser entstehen attraktive Versorgungsangebote, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Einrichtungen können dazu beitragen, das zunehmend ausgedünnte Netz an haus- und fachärztlichen Praxen zu ersetzen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Sektorengrenzen und bieten den Menschen medizinische Hilfe unter einem Dach ohne sinnlose Ärztemarathons. Mit den Partnern aus der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben wir uns auf ein pragmatisches Vergütungssystem geeinigt. Die zwischen uns vereinbarte Regelung ist eine echte Vorhaltefinanzierung, die Planungssicherheit schafft“, betont Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
„Stationäre Behandlungen, die keine spezialisierte Versorgung erfordern, können in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen wohnortnah durchgeführt werden. Gleichzeitig wird die Qualität für aufwendigere Behandlungen und Eingriffe gesichert, für die längere Fahrtwege gerechtfertigt sind. Die Transformation von Krankenhäusern zu Basisversorgern wird mit einem sehr auskömmlichen Vergütungsniveau und hoher Vorhaltekomponente abgesichert“, ergänzt Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.
Mit der einvernehmlich ausgehandelten Vergütungsvereinbarung ist die Grundlage für den operativen Start der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen gelegt. Ob das neue Modell die erhoffte Wirkung entfaltet – insbesondere in ländlichen Regionen mit ausgedünnter ärztlicher Infrastruktur –, wird sich ab Januar 2027 in der Praxis zeigen. Die Warnow Klinik Bützow hat den Antrag auf Umwandlung zur süV bereits gestellt und steht damit exemplarisch für die erste Generation dieser neuen Versorgungsform.
Quelle: DKG





