»

Vergütungsvereinbarung für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen: Start ab Januar 2027 – GKV, DKG und PKV einigen sich

sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung Vergütung Start 2027

Vergütungsvereinbarung für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen: Start ab Januar 2027 – GKV, DKG und PKV einigen sich

Gesundheitspolitik

4 MIN

Berlin. GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich einvernehmlich auf ein Vergütungssystem für die neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) geeinigt. Damit ist der letzte offene Baustein für den Start dieser neuen Versorgungsform geschaffen: Voraussichtlich ab Januar 2027 werden die ersten Einrichtungen ihren Betrieb aufnehmen. Die Vereinbarung sieht feste Vergütungspauschalen für drei Jahre vor und schafft damit Planungssicherheit für Krankenhäuser, die sich als süV aufstellen wollen – insbesondere kleinere Häuser in ländlichen Regionen.

Was sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen leisten sollen

Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen nach § 115g SGB V gehen auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zurück und sind Teil der laufenden Krankenhaus-Strukturreform. Sie richten sich vor allem an kleinere Krankenhäuser, die sich unabhängig von der ab 2028 verpflichtenden Leistungsgruppensystematik neu aufstellen wollen. Das stationäre Leistungsspektrum konzentriert sich auf internistische und geriatrische Schwerpunkte: häufige, weniger komplexe Erkrankungen wie akute und chronische Infektionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, COPD, gastrointestinale und urogenitale Erkrankungen sowie Ernährungs- und Stoffwechselstörungen. Intensiv- oder komplexe notfallmedizinische Leistungen sind ausdrücklich nicht vorgesehen. Ergänzend können süV ambulante und pflegerische Leistungen erbringen, um die medizinische Grundversorgung wohnortnah zu sichern.

Vergütung: Feste Pauschalen auf Basis von hcb-Datenanalysen

Die Vergütungsvereinbarung stützt sich auf Datenanalysen des Institute for Health Care Business (hcb). Auf dieser Grundlage wurden für drei Jahre feste Vergütungspauschalen vereinbart – mit einer ausgeprägten Vorhaltekomponente, die den Einrichtungen finanzielle Planungssicherheit gibt. Welche stationären Leistungen süV anbieten sollen, war bereits im März 2026 festgelegt worden. Die nun erzielte Einigung schließt die letzte offene Frage der Umsetzung.

Komplexere Fälle bleiben in Häusern höherer Versorgungsstufen

Das Konzept der süV ist bewusst auf Basisversorgung ausgelegt: Komplexere Behandlungen sollen gezielt in Krankenhäusern höherer Versorgungsstufen gebündelt werden. Damit tragen süV zur Überwindung der Sektorengrenzen bei und leisten einen strukturellen Beitrag zur Umsetzung der Krankenhausreform – weg von Überkapazitäten im stationären Bereich, hin zu einer bedarfsgerechteren Versorgungslandschaft.

„Patientinnen und Patienten werden von einer gut vernetzten Versorgung unter einem Dach profitieren. Mit einem Basisversorgungsangebot aus innerer Medizin und Geriatrie sowie weiteren ambulanten und pflegerischen Leistungen sichern die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen langfristig die wohnortnahe Versorgung. Damit werden sie einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung der Krankenhauslandschaft leisten: weg von einer Überkapazität an stationären Strukturen, hin zu einer noch stärker an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung. Gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben wir eine praxisnahe und verlässlich finanzierte Lösung gefunden, die für alle Beteiligten Planungssicherheit schafft. Vor allem kleinere Häuser haben jetzt die Chance, sich zukunftssicher aufzustellen. Die einvernehmliche Vergütungsvereinbarung ist zugleich ein starkes Signal, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitssystem funktioniert“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.

„Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden die regionale Versorgungssituation für die Patientinnen und Patienten spürbar verbessern. Durch die Umwandlung kleinerer Krankenhäuser entstehen attraktive Versorgungsangebote, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Einrichtungen können dazu beitragen, das zunehmend ausgedünnte Netz an haus- und fachärztlichen Praxen zu ersetzen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der Sektorengrenzen und bieten den Menschen medizinische Hilfe unter einem Dach ohne sinnlose Ärztemarathons. Mit den Partnern aus der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben wir uns auf ein pragmatisches Vergütungssystem geeinigt. Die zwischen uns vereinbarte Regelung ist eine echte Vorhaltefinanzierung, die Planungssicherheit schafft“, betont Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

„Stationäre Behandlungen, die keine spezialisierte Versorgung erfordern, können in den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen wohnortnah durchgeführt werden. Gleichzeitig wird die Qualität für aufwendigere Behandlungen und Eingriffe gesichert, für die längere Fahrtwege gerechtfertigt sind. Die Transformation von Krankenhäusern zu Basisversorgern wird mit einem sehr auskömmlichen Vergütungsniveau und hoher Vorhaltekomponente abgesichert“, ergänzt Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands.

Mit der einvernehmlich ausgehandelten Vergütungsvereinbarung ist die Grundlage für den operativen Start der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen gelegt. Ob das neue Modell die erhoffte Wirkung entfaltet – insbesondere in ländlichen Regionen mit ausgedünnter ärztlicher Infrastruktur –, wird sich ab Januar 2027 in der Praxis zeigen. Die Warnow Klinik Bützow hat den Antrag auf Umwandlung zur süV bereits gestellt und steht damit exemplarisch für die erste Generation dieser neuen Versorgungsform.

Quelle: DKG

Weitere Aktuelle Meldungen erhalten Sie über unseren KU Newsletter: Jetzt Anmelden!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Krankenhaustransformationsfonds NRW Förderaufruf

NRW startet Förderaufruf: 2,6 Milliarden Euro Landesmittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds – ein Drittel für Klimaanpassung

Düsseldorf. Nordrhein-westfälische Plankrankenhäuser können ab sofort Fördermittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) beantragen. Das Gesundheitsministerium NRW hat am 18. August 2026 den entsprechenden Förderaufruf an die Kliniken versandt. Für Vorhaben in NRW stehen insgesamt 7,2 Milliarden Euro zur Verfügung, davon rund 2,6 Milliarden Euro Landesmittel.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
Kabinett

Kabinett in Schleswig-Holstein stimmt Reform des Landeskrankenhausgesetzes zu

Kiel. Das Kabinett hat am 18. August in zweiter Befassung dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Krankenhausversorgung zugestimmt. Mit dem Gesetzesentwurf wird das Landeskrankenhausgesetz (LKHG) neu ge­fasst.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
Judith Gerlach Entbürokratisierung Krankenhäuser

Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach fordert raschen Bürokratieabbau für Krankenhäuser

München. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat sich direkt an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann gewandt und eine zügige Umsetzung des angekündigten Entbürokratisierungsgesetzes für Kliniken gefordert.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen