Filderstadt. Kurz vor der Bundestagsanhörung zur Reform der Notfallversorgung am 9. September haben sich acht große gemeinnützige Organisationen des deutschen Rettungsdienstes mit einer gemeinsamen Forderung an die Bundespolitik gewandt. Sie verlangen gesetzlich gesicherte Finanzierungsregelungen. Ebenso fordern sie stimmberechtigte Mitsprache in dem neu geplanten Bundesgremium für medizinische Notfallrettung. Die Organisationen begrüßen die Reform grundsätzlich, sehen aber in diesen beiden Punkten unverzichtbare Voraussetzungen für ihr Gelingen.
Breites Bündnis der Leistungserbringer im Rettungsdienst
Hinter der gemeinsamen Erklärung stehen ADAC Luftrettung, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutscher Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), DRF Luftrettung, Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) mit Johanniter Luftrettung sowie der Malteser Hilfsdienst (MHD). Zusammen stellen diese Organisationen nahezu 100 Prozent der medizinischen Notfallrettung in Deutschland sicher.
Finanzierung muss strukturell abgesichert werden
Der Rettungsdienst ist eine Daueraufgabe: Er muss rund um die Uhr verfügbar sein – unabhängig von der tatsächlichen Einsatzfrequenz. Die Kostenstruktur wird dabei maßgeblich durch externe Faktoren geprägt, auf die die Leistungserbringer nur begrenzt Einfluss haben. Das sind Tarifentwicklungen, angespannte Fachkräftemärkte, steigende Ausgaben für Fahrzeuge und Medizintechnik sowie wachsende Anforderungen an Qualität, Sicherheit und technische Ausstattung.
Die acht Organisationen unterstützen das Reformziel einer effizienteren und besser vernetzten Notfallversorgung ausdrücklich. Sie warnen jedoch davor, Effizienz mit Einsparung gleichzusetzen: Finanziert man Personal-, Vorhalte-, Betriebs-, Ausbildungs- und Investitionskosten nicht verlässlich, drohen Einschränkungen bei Verfügbarkeit, Qualität und Innovationsfähigkeit. Konkret fordern die Organisationen klare gesetzliche Finanzierungsregelungen, die den besonderen Anforderungen der Notfallrettung gerecht werden – und ausdrücklich keine starren Vergütungsdeckelungen.
Stimmberechtigte Vertretung im neuen Bundesgremium
Der Gesetzentwurf sieht mit dem Fachgremium medizinische Notfallrettung (§ 133b SGB V) erstmals ein bundesweites Gremium vor, das Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung erarbeiten soll. Die beteiligten Organisationen begrüßen eine stärkere bundesweite Vernetzung und einheitliche Qualitätsstandards dem Grunde nach. Sie fordern jedoch, dass die Zusammensetzung des Gremiums die tatsächliche Verantwortungsverteilung im Rettungsdienst widerspiegelt.
Hilfsorganisationen und Feuerwehren, die gemeinsam annähernd 100 Prozent der Notfallrettung in Deutschland abdecken, dürfen in diesem Gremium nicht auf eine bloße Anhörungsfunktion beschränkt werden. Sie müssen mit eigenen, stimmberechtigten Sitzen vertreten sein.
Die unterzeichnenden Organisationen sehen in der Notfallreform eine Chance zur Weiterentwicklung der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland – mit Blick auf bessere Patientensteuerung, moderne Leitstellen, bedarfsgerechte Disposition von Rettungsmitteln und den Abbau unnötiger Bürokratie. ADAC Luftrettung, ASB, DFV gemeinsam mit AGBF, DLRG, DRK, DRF Luftrettung, JUH mit Johanniter Luftrettung und MHD bieten dem Gesetzgeber ihre fachliche Expertise für das weitere Gesetzgebungsverfahren an – mit dem gemeinsamen Ziel eines Rettungsdienstes, der schnell, flächendeckend, qualitätsgesichert und rund um die Uhr für die Bevölkerung verfügbar bleibt.
Quelle: DRF Luftrettung





