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BWKG-Indikator 2/2023: 61,5 % der Reha-Kliniken erwarten 2024 ein Defizit

pinkes, zertrümmertes Sparschwein

BWKG-Indikator 2/2023: 61,5 % der Reha-Kliniken erwarten 2024 ein Defizit

Gesundheitspolitik

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Reha-Kliniken brauchen dringend eine dauerhaft verlässliche Finanzierung

Stuttgart. „61,5 % der Reha-Kliniken erwarten für 2024 rote Zahlen. Das ist besorgniserregend und kann existenzbedrohend werden, wenn die Politik nicht schnell hilft“, so Heiner Scheffold, Vorstandsvorsitzender der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) zu den Ergebnissen des jüngsten BWKG-Indikators. Die Befragung der Geschäftsführenden der BWKG-Mitgliedseinrichtungen lief bis November 2023. Danach rechnen außerdem 58,5 % der Geschäftsführungen der Reha-Kliniken für 2023 mit roten Zahlen und nur 7,7 % erwarten, dass sich ihre wirtschaftliche Situation in den kommenden zwölf Monaten verbessern wird.

„Mit Tagessätzen auf dem Niveau einer durchschnittlichen Hotelübernachtung können die medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Leistungen für die Rehabilitanden nicht dauerhaft finanziert werden. Die Reha-Kliniken brauchen schnell einen deutlichen Aufschlag auf ihre Vergütungen“, fordert der BWKG-Vorstandsvorsitzende, der auch Landrat des Alb-Donau-Kreises ist. Die schwierige wirtschaftliche Lage der Reha-Kliniken sei eine Folge der Coronapandemie und der inflationsbedingten Preissteigerungen, aber auch der dauerhaft unzureichend finanzierten Personalkosten.

„Die Reha-Kliniken brauchen eine auskömmliche Finanzierung, und zwar dauerhaft und verlässlich. Der Verweis auf die regelmäßigen Entgeltverhandlungen greift zu kurz. Denn dort können sich die Reha-Kliniken bei Kostensteigerungen nur sehr unzureichend durchsetzen“, so Scheffold weiter. Grund sei, dass die Kostenträger nicht nur die Preise verhandeln, sondern maßgeblich auch über die Belegung einer Reha-Klinik entscheiden. Leider spiele hier oft der Preis die entscheidende Rolle und nicht die Qualität.

„Die meisten Reha-Kliniken konnten noch nicht mal von den Einmalzahlungen im Rahmen der Energiehilfen profitieren. Diese waren nicht passgenau und zu bürokratisch ausgestaltet“, so Scheffold weiter. So haben 73 % der Geschäftsführungen von Reha-Kliniken die Energiehilfen gar nicht erst beantragt. 82,6 % von ihnen gaben an, dass sie die Hilfen nicht beantragen konnten, weil der Zeitraum falsch gewählt war: Die nicht finanzierten Energiepreissteigerungen gab es vor allem im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 und nicht – wie der Energiehilfe zugrunde gelegt – im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021. Weitere knapp 9 % gaben an, dass formale Hindernisse einen Antrag verhindert haben, beispielsweise der Aufwand für das Antragverfahren oder das Wirtschaftsprüfertestat sowie fehlende Energiekostenabrechnungen.

„Neben der unzureichenden Finanzierung belastet der Personalmangel die Reha-Kliniken zunehmend“, so Scheffold. Nach den Zahlen des aktuellen BWKG-Indikators geben 79,7 % der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Rehabilitationskliniken an, dass es schwierig oder eher schwierig ist, freie Stellen im ärztlichen Dienst neu zu besetzen. 81,3 % haben Schwierigkeiten, Pflegefachkräfte zu finden und 75,0 % haben Probleme, Stellen im medizinisch-technischen Dienst zu besetzen.

Um dem Personalmangel zu begegnen, müsse ein ganzes Bündel an Maßnahmen ergriffen werden, das von der guten Bezahlung über gute Arbeitsbedingungen bis zur schnellen und bürokratiearmen Gewinnung von ausländischen Fachkräften reiche. „Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Ausbildung von Fachpersonal, an der sich die Reha-Kliniken gerne umfassend beteiligen würden“, so Scheffold. Völlig unverständlich sei in diesem Zusammenhang, dass die Reha-Kliniken immer noch nicht Träger der generalistischen Pflegeausbildung sein dürfen, obwohl das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht.

„Ein weiterer Hemmschuh für die Entfaltung der positiven Wirkungen der medizinischen Rehabilitation ist die Bürokratie“, so Scheffold. So müsse beispielsweise der Zugang zu Reha einfacher werden und etwa vom Krankenhausarzt direkt verordnet werden können, wie andere medizinisch erforderliche Leistungen auch. Über Reha-Anträge werde aktuell in einem komplizierten Genehmigungsverfahren der Kostenträger entschieden. Nur für geriatrische Patientinnen und Patienten wurde der „Genehmigungsvorbehalt“ bei Antragsstellungen aus dem niedergelassenen Bereich abgeschafft. Vor allem im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung muss es schnell und unbürokratisch in die Reha gehen. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf.

Quelle: BWKG e.V.

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