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KKB-Kliniken und Leopoldina-Krankenhaus fordern Schadensersatz von Bundesgesundheitsminister Lauterbach

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KKB-Kliniken und Leopoldina-Krankenhaus fordern Schadensersatz von Bundesgesundheitsminister Lauterbach

Gesundheitspolitik

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Mitglieder der KKB und das Leopoldina-Krankenhaus machen Ansprüche für das Jahr 2023 außergerichtlich gegenüber dem Bundesgesundheitsminister geltend

Weißenburg. Die Mitglieder der Klinik-Kompetenz-Bayern eG (KKB) haben in Ihrer Generalversammlung im Januar die desaströsen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der stationären Gesundheitsversorgung diskutiert. Die Mitglieder haben sich dazu entschlossen Schadenersatz vom Bundesministerium für Gesundheit für die unzureichende Finanzierung der Kliniken einzufordern.

Die KKB greift damit die Argumentation der Kreisklinik Groß-Gerau aus Hessen auf, die im Januar ihr geplantes Klageverfahren gegen die Bundesregierung öffentlich gemacht hat. Die KKB ist ebenso wie die hessischen Kollegen der Überzeugung, dass der Bund seiner gesetzlichen Pflicht zur wirtschaftlichen Sicherung der deutschen Kliniken gerade im Jahr 2023 nicht nachgekommen ist. Das Leopoldina- Krankenhaus schließt sich der Argumentation und der Schadenersatzklage an.

Gemäß § 1 des Krankenhausgesetzes (KHG) ist die Bundesregierung verpflichtet, die auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser zu gewährleisten. „Ihrer damit verbundenen gesetzlichen Aufgabe kommt die Bundesregierung aber schon seit einigen Jahren nicht nach“, betont KKB-Geschäftsführer Benjamin Stollreiter. „Im vergangenen Jahr sind die Defizite der 34 KKB-Kliniken unter anderem durch das Wegfallen von
wichtigen Erlösen für voll- und teilstationäre Leistungen (bspw. durch die Streichung von § 10 Abs. 4 S.3 des Krankenhausentgeltgesetzes) so massiv angestiegen, dass die Schadensersatzforderung gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit nun alternativlos ist.“

In der KKB sind zahlreiche große, mittelgroße und kleine Krankenhäuser und Klinikverbünde in ganz Bayern mit insgesamt 66 Standorten vertreten. 2023 war es keiner KKB-Klinik möglich, ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen. „Insgesamt rechnen wir für alle KKB-Kliniken aktuell mit einem Jahresfehlbetrag von über 350 Mio. €“, erklärt KKB-Vorstandsmitglied Manfred Wendl. „Da sich die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen auch mit Blick auf 2024 nicht verbessert haben und somit die Erlös-Kosten-Schere noch weiter auseinander geht, ist die wirtschaftliche Prognose für unsere Mitglieder düster – wir erwarten heuer sogar ein Defizit von etwa 400 Mio. €.“

„Diese Entwicklung ist vor allen Dingen für unsere freigemeinnützigen Träger existenzbedrohend“, gibt KKB-Vorstandsmitglied Martin Stapper zu bedenken. „Aber auch für die kommunalen Träger ist die Situation mehr als belastend, da durch die hohen Defizitausgleiche für die Kliniken das Geld fehlt, um wichtige Projekte im Infrastruktur oder Bildungsbereich anzustoßen“, ergänzt KKB-Vorstandsmitglied Martin Rederer.

In einem Schreiben an Prof. Dr. Karl Lauterbach haben die KKB-Kliniken Ihren jeweils errechneten Schaden beziffert und unter Angabe der Bankverbindung ein entsprechendes Zahlungsziel gesetzt. „Im Falle einer negativen Antwort aus Berlin werden wir unseren Mitgliedern nahelegen, ein juristisches Klageverfahren gegen die Bundesregierung zu prüfen, um den Schadensersatz zur Not auch gerichtlich einzufordern, so Dr. Uwe
Gretscher, Aufsichtsratsvorsitzender der KKB.

Aktuell haben etliche KKB-Kliniken und ihre Träger ihre außergerichtliche Forderung per Einschreiben an das Bundesministerium für Gesundheit geschickt.

„Weitere bayerische Kliniken, auch Häuser außerhalb der KKB, werden mit Sicherheit folgen“, ist sich KKB-Geschäftsführer Benjamin Stollreiter sicher.

Quelle: Leopoldina-Krankenhaus Schweinfurt

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