München. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) trifft die München Klinik (MüK) in einer ohnehin anspruchsvollen Phase: Mindestens 30 Millionen Euro zusätzliche Belastung erwartet das kommunale Großkrankenhaus jährlich durch das Gesetz, das bundesweit ein Sparvolumen von 16,3 Milliarden Euro bis 2027 vorsieht. Besonders gravierend sind die geplanten Einschnitte beim Pflegebudget. Das Gesetz trifft die München Klinik mitten in der Umsetzung ihres Zukunftskonzepts MüK20++, das strukturelle Anpassungen an fünf Standorten vorantreibt.
Zusatzbelastung trifft laufenden Transformationsprozess
Die München Klinik befindet sich derzeit in der Umsetzung ihres Medizinkonzepts MüK20++, das die Zusammenführung von Fachabteilungen und die Neustrukturierung der Notaufnahmen an fünf Standorten umfasst. Ziel ist es, das Haus medizinisch und finanziell zukunftsfähig aufzustellen. Das BStabG fügt nun ein nicht eingeplantes finanzielles Minus hinzu, das eine Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts erforderlich macht. Die Umsetzung muss unter den veränderten Rahmenbedingungen beschleunigt und in Teilen angepasst werden. Zusätzlich steht noch in diesem Jahr die Zuteilung beantragter Leistungsgruppen durch das bayerische Gesundheitsministerium aus – auch diese externen Rahmenbedingungen beeinflussen die strategische Aufstellung der München Klinik.
Pflegebudget: Einschnitte mit weitreichenden Folgen
Besonders schwer wiegen die geplanten Kürzungen beim Pflegebudget. Seit seiner Einführung im Jahr 2020 hat dieses Budget Personalkosten und Tarifsteigerungen in der Pflege nahezu vollständig abgedeckt – eine wichtige Grundlage für faire Arbeitsbedingungen und die Gewinnung von Pflegefachkräften. Diese Absicherung soll künftig nicht mehr in vollem Umfang gelten. Ab 2027 entfällt zudem die pauschale Zusatzfinanzierung von 2,5 Prozent des Pflegebudgets, die bislang pflegeentlastende Maßnahmen finanziert hat. Für ein Haus mit rund 110.000 stationären und teilstationären Patientinnen und Patienten pro Jahr bedeutet das einen spürbaren Verlust an Handlungsspielraum.
Systemische Dimension: Alle kommunalen Großkliniken und Uniklinika betroffen
Die München Klinik steht mit dieser Lage nicht allein. Nach aktuellen Einschätzungen würden alle 30 Kliniken der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG-Kliniken) sowie die 37 deutschen Universitätskliniken infolge des Gesetzes keine schwarzen Zahlen mehr schreiben. Die AKG-Kliniken, der auch die München Klinik angehört, kritisieren das BStabG als „reines Haushaltskonsolidierungsgesetz“ ohne gestalterische Impulse. Pauschale Einsparmaßnahmen berücksichtigten weder die unterschiedlichen Versorgungsrollen der Häuser noch die mit der Krankenhausreform eingeleiteten Strukturveränderungen.
Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Die erneuten Sparvorgaben der Bundesregierung im Gesundheits- und insbesondere im Krankenhausbereich bedeuten auch für die MüK große Herausforderungen. Trotz der jetzt erforderlichen Sparmaßnahmen wollen wir die gesundheitliche Daseinsvorsorge in der Landeshauptstadt München weiter auf hervorragendem Niveau erhalten. Dafür müssen alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten und notwendige Veränderungen gemeinsam anstoßen und umsetzen.“
Dr. med. Götz Brodermann, Vorsitzender der Geschäftsführung München Klinik gGmbH: „Dauerhafte Stabilität lässt sich nicht durch Einsparungen allein erreichen. Notwendig sind strukturelle Reformen, die Fehlanreize abbauen, Versorgungsrollen klar definieren und die Notfallversorgung – ein Kernbereich der München Klinik mit über 150.000 Notfällen pro Jahr – zukunftsfest aufstellen. Die München Klinik trägt täglich Versorgungsverantwortung für die Menschen in München und der Region. Wir werden diese Verantwortung nicht aufgeben – aber wir erwarten, dass der Gesetzgeber die strukturellen Voraussetzungen dafür schafft.“
Die München Klinik steht exemplarisch für eine Entwicklung, die kommunale Großkrankenhäuser bundesweit betrifft: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz trifft Häuser, die sich mitten in strukturellen Transformationsprozessen befinden, mit pauschalen Sparvorgaben, die deren spezifische Versorgungsrolle nicht berücksichtigen. Wie die München Klinik ihr Konzept MüK20++ unter diesen veränderten Bedingungen weiterentwickelt, wird auch von der noch ausstehenden Leistungsgruppenzuteilung durch das bayerische Gesundheitsministerium abhängen.
Quelle: München Klinik





