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Organspendetag am 1. Juni

Organspendeausweis

Organspendetag am 1. Juni

Patientenversorgung

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DGVS mahnt Mangel an Spenderorganen an

Berlin. Im Jahr 2023 warteten mehr als 870 Menschen auf eine für sie lebensrettende Leberspende. Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e. V. (DGVS) macht anlässlich des Organspendetages darauf aufmerksam, dass bei Patient*innen mit Lebererkrankungen die Sterberate in Deutschland teils doppelt so hoch ist, wie in anderen Euro-Ländern. Zu lange warten Betroffene hierzulande auf ein lebensrettendes Organ. Im Gegensatz zur Dialysetherapie bei der Niereninsuffizienz gibt es bei schweren Lebererkrankungen keine mit einer Transplantation vergleichbar wirksame Ersatztherapie. Abhilfe schaffen soll unter anderem das neu etablierte Organspende-Register. Weitere Chancen, die Zahl der Organspenden – insgesamt und bei der Leber – zu erhöhen, bleiben hingegen bislang in Deutschland ungenutzt, so etwa die Widerspruchslösung und die anonyme Cross-over-Lebendleberspende.

Täglich sterben hierzulande durchschnittlich 2,5 Menschen, die auf einer der Wartelisten für ein lebensrettendes Organ stehen. „Als Fachgesellschaft begrüßen wir daher die Bemühungen in den vergangenen Jahren, mehr Menschen für eine postmortale Organspende zu gewinnen“, sagt Privatdozentin Dr. med. Birgit Terjung, Ärztliche Direktorin der GFO Kliniken Bonn und Mediensprecherin der DGVS. „Das neu geschaffene Organspende-Register etwa ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, die individuelle Entscheidung über eine Organspende niederschwellig selbst zu hinterlegen und sie perspektivisch Kliniken deutschlandweit zugängig zu machen“, ergänzt Professor Dr. med. Thomas Berg, Leiter der Hepatologie am Universitätsklinikum Leipzig und Erstautor der aktuellen S2k-Leitlinie zur Lebertransplantation. „Wir möchten jede und jeden dazu auffordern, die persönliche Entscheidung über eine Organspende im Todesfall festzuhalten – idealerweise im Register“, so Berg.

Dennoch seien in Deutschland nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Zahl der verfügbaren Spenderorgane zu erhöhen. Lebendorganspenden sind nur zwischen sich nahestehenden Personen erlaubt. Daran soll die derzeit geplante Überarbeitung des Transplantationsgesetzes nur im Hinblick auf die Niere etwas ändern. Für sie wird voraussichtlich die anonyme Cross-over-Lebendspende zugelassen, die Spender- und Empfänger-Paare miteinander vermittelt und damit die Chancen für ein passendes Organ steigert. Für die Leber ist trotz der medizinischen Möglichkeit eine entsprechende Gesetzesänderung nach dem Vorbild anderer europäischer Länder nicht geplant. „Nur mit mehr Spenderorganen kann der Kreislauf aus langen Wartelistenzeiten und den damit verbundenen vergleichsweise späten Transplantationen durchbrochen werden“, sagt Berg. Der Mangel führe zudem dazu, dass trotz schlechterer Prognosen auch Organe dann transplantiert werden, wenn sie in keinem optimalen Zustand sind und Blutgruppe und Gewebe der Organe nicht bestmöglich zum Empfänger passen.

„Im europäischen Vergleich liegen wir mit gut 10 Organspenden je einer Million Einwohnern gegenüber dem mit 46 Transplantationen die Liste anführenden Spanien weit zurück“, mahnt Berg. Grund für vermehrte Organspenden in Spanien, aber auch anderen europäischen Ländern, sei jedoch neben der Widerspruchslösung, dass dort die Organentnahme auch bei Spendern mit einem Herztod, und nicht wie in Deutschland ausschließlich beim Hirntod, durchgeführt wird.

„Uns ist bewusst, dass eine Organtransplantation für Verstorbene und deren Angehörige, ebenso wie für die Empfänger, existenzielle Themen betreffen. Keine politische oder medizinische Entscheidung sollte hier leichtfertig getroffen werden“, so DGVS Mediensprecherin Terjung. Entscheidend sei, die Bemühungen und politischen Entwicklungen der letzten Jahre fortzuführen und kontinuierlich medizinische und politische Möglichkeiten zu prüfen, um die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen.

Quelle: DGVS

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