So schützen sich Krankenhäuser vor Missbrauch
In jüngster Zeit tauchen vermehrt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) von angeblichen Ärzten auf, die über Internetportale bestellt werden können. Erfahren Sie, wie Krankenhäuser vorgehen sollten, wenn ihnen solche Bescheinigungen vorgelegt werden.
Problemstellung: Digitale AU-Bescheinigungen
Immer mehr Mitarbeitende nutzen Internetportale, um ohne Arztbesuch eine AU-Bescheinigung zu erhalten. Mit wenigen Klicks hat man die Online-Befragung „bestanden“ und wird gefragt, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauern soll. Anschließend folgt noch der Bezahlvorgang. Diese Praxis führt zu zahlreichen Missbrauchsfällen, da die Bescheinigungen oft von Ärzten ausgestellt werden, die nicht in der jeweiligen Region tätig sind oder gar nicht existieren. Der dadurch entstehende wirtschaftliche Schaden für Krankenhäuser ist erheblich.
Lösungsstrategien gegen AU-Betrug
Personalabteilungen sollten sich auf den Websites der Ärztekammern informieren, welche Portale und Ärzte AU-Bescheinigungen ausstellen. Misstrauen ist angebracht bei Bescheinigungen von Ärzten außerhalb der Krankenhausregion. Eine Überprüfung der bisherigen Krankschreibungen der Mitarbeitenden kann ebenfalls aufschlussreich sein.
Maßnahmen bei Verdacht auf Missbrauch
Bei Vorlage einer falschen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begehen Mitarbeitende einen Arbeitszeitbetrug. Bei Verdacht auf eine falsche AU-Bescheinigung sollten Personalverantwortliche das Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitenden suchen. Transparente Kommunikation über mögliche Missbrauchsfälle und die Nutzung eines Hinweisgebersystems können helfen, solche Vorfälle zu reduzieren. Werden Missbrauchsfälle nachgewiesen, sind personelle Konsequenzen unumgänglich. Dies kann von einer Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung reichen, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Bei wiederholten Verstößen ist die Erstattung einer Strafanzeige in Erwägung zu ziehen.
Angepasster Artikel aus KU Gesundheitsmanagement Ausgabe 07-2024
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Autor: Volker Ettwig
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