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Mindestmengen wirken

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Gesundheitspolitik

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Mindestmengen-Transparenzkarte 2025 der AOK macht Auswirkungen deutlich

Eisenberg. Für die Behandlung von Brust- und Lungenkrebs gelten nun strengere Mindestmengen und dies führt 2025 zu einer deutlichen Konzentration. Nach der gerade veröffentlichten Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK wird die Zahl der an Lungenkrebs-Behandlung beteiligten Krankenhaus-Standorte von bundesweit 169 in diesem Jahr auf 144 im kommenden Jahr sinken (minus 15 Prozent). Für Rheinland-Pfalz sinkt dieser Wert von sechs auf fünf. Im Saarland wächst die Anbieterzahl um eine Klinik – hier sind es nun drei Krankenhaus-Standorte, die die komplexe Lungenkrebs-Behandlung anbieten. Die Zahl der Kliniken, die eine Erlaubnis zur Durchführung von Brustkrebs-Operationen erhalten, reduziert sich von 425 auf 394 (minus sieben Prozent). Für Rheinland-Pfalz sinkt der Wert von 23 auf 20. Im Saarland bleibt es bei den bisherigen fünf Krankenhaus-Standorten.

Die Mindestmengenwerte für die Behandlung von Brustkrebs (50 Fälle pro Jahr) und Lungenkrebs (40 Fälle pro Jahr) waren erst in 2024 neu eingeführt worden. Sie werden nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im kommenden Jahr auf 100 Fälle pro Jahr für Brustkrebs-OPs und 75 Fälle pro Jahr für thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs angehoben. Damit erreicht 2025 die Brustkrebs-Mindestmenge das Niveau der Mindestfallzahl, die die Deutsche Krebsgesellschaft für die Zertifizierung von Brustkrebszentren vorgibt.

„Grundsätzlich ist die Zentrierung auf weniger, dafür im Sinne einer qualitativ hochwertige Krebsversorgung, spezialisierte Krankenhausstandorte mit höheren Fallzahlen eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten. Mehr Routine und Erfahrung der OP-Teams bieten hier schlicht und einfach mehr Qualität. In der folgerichtigen Konsequenz bedeutet dies zugleich ein geringeres Komplikationsrisiko und niedrigere Sterblichkeitsraten“, erläutert Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.

Entwicklung bei den Angebotsstrukturen durch Mindestmengen

Auch bei weiteren komplexen Operationen wie an der Bauchspeicheldrüse (Pankreas) ist ein starker Konzentrationsprozess erkennbar. Bei den Pankreas-Operationen sinkt die Zahl der beteiligten Klinik-Standorte im kommenden Jahr von 359 auf 327 (minus neun Prozent). Für Rheinland-Pfalz sinkt dieser Wert von 15 auf 14. Im Saarland verringert sich die Zahl der anbietenden Krankenhäuser von vier auf drei. Hintergrund ist auch hier eine Anhebung der vorgegebenen Mindestmenge von 15 auf 20 Fälle pro Jahr ab 2025.

Die Anhebung der Mindestmengen für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht unter 1.250 Gramm von 20 auf 25 Geburten pro Jahr hatte im laufenden Jahr dazu geführt, dass mehrere Geburtsstationen im gesamten Bundesgebiet keine Berechtigung zur Versorgung mehr erhielten. Bei diesem heiß diskutierten Thema gibt es 2025 weniger Bewegung: Die Zahl der an der Frühchen-Versorgung beteiligten Standorte erhöht sich bundesweit sogar von 144 auf 146. Für die rheinland-pfälzischen und saarländischen Kliniken gab es keine Anpassung. Hier bleiben es weiterhin zwei Klinikstandorte im Saarland und neun in Rheinland-Pfalz, welche die komplexe Behandlung erbringen dürfen.

Niemeyer: Weiteres Konzentrationspotenzial ist gegeben

„Wichtig ist, dass die Mindestmengen schrittweise angehoben und zugleich neue für weitere Operationen eingeführt werden. Die Konzentration komplexer Leistungen ist wichtig, um die Behandlungsqualität zu verbessern und die Patientensicherheit zu erhöhen. Hier hinkt Deutschland im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten immer noch deutlich hinterher. Es bedarf daher dringend der geplanten Reform der Krankenhausplanung, die eine bestmögliche Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten gewährleistet und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Versorgung sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sichert. Neben der Weiterentwicklung und dem Ausbau der bestehenden Mindestmengen sollten aus Sicht der AOK weitere bundeseinheitliche und verbindlich umzusetzende Qualitäts- und Strukturvorgaben geschaffen werden, um für mehr Behandlungsqualität zu sorgen“, so Niemeyer.

Hintergrund

Die „Transparenzkarte“ informiert bereits seit 2019 über die Auswirkungen der jährlichen Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den besonders schwierigen und risikoreichen Behandlungen, für die aktuell vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebene Mindestmengen gelten. Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen wollen, den Krankenkassen auf Landesebene jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten anderthalb Jahre mitteilen und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die Landesverbände der Krankenkassen entscheiden auf dieser Basis, ob sie die Prognose des Krankenhauses akzeptieren und eine Behandlungserlaubnis für das Folgejahr erteilen.

In der AOK-Karte sind die gemeldeten Fallzahlen für jede einzelne Klinik verzeichnet. Diese Angaben sind ein wichtiges Indiz für Patientinnen und Patienten, die vor planbaren Operationen stehen, und für einweisende Ärztinnen und Ärzten. Denn eine positive Prognose können auch Krankenhäuser erhalten, die die Mindestmenge in der Vergangenheit unterschritten haben, zum Beispiel aus organisatorischen oder personellen Gründen. Die Informationen aus der Mindestmengen-Transparenzkarte fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und Nutzern dort nach Eingabe einer relevanten Behandlung in der Krankenhaussuche angezeigt.

Quelle: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

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