Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling zum KHAG
Hockenheim. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz-Anpassungsgesetz (KHAG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Qualität, Transparenz und Steuerbarkeit der stationären Versorgung grundlegend zu verbessern. Die Reform beinhaltet zentrale strukturelle Eingriffe – darunter die Einführung von Leistungsgruppen, die Etablierung einer Vorhaltefinanzierung, ein bundeseinheitliches Transparenzverzeichnis sowie die sektorübergreifende Einführung von Hybrid-DRGs.
Die grundsätzlichen Zielsetzungen der Reform sind zu begrüßen. Der Fokus auf bedarfsgerechte Planung, qualitätsorientierte Steuerung und die Entkopplung von Vergütung und Fallzahl stellt einen notwendigen Paradigmenwechsel dar. Gleichzeitig offenbart die konkrete Ausgestaltung des KHAG in wesentlichen Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Zentrale Regelungen bleiben unbestimmt und eröffnen weite Interpretationsspielräume – etwa bei der Auswahl konkurrierender Krankenhäuser (§ 109 SGB V) oder bei der Definition „zwingender Erforderlichkeit“. Die fehlende Synchronisierung zwischen Leistungsgruppenzuweisung, Vorhaltefinanzierung und MD-Prüfungen erzeugt rechtliche Unsicherheiten und gefährdet die Planbarkeit für Krankenhäuser und Länder. Der hohe bürokratische Aufwand droht insbesondere kleinere Häuser strukturell zu überfordern. Die geplante Einführung von Hybrid-DRGs ist aufgrund fehlender Kalkulationsgrundlagen nicht praktikabel und mit erheblichen Versorgungsrisiken verbunden.
Worum es in der Stellungnahme zum KHAG geht
Diese Stellungnahme identifiziert die normativen, praktischen und ökonomischen Schwächen des Reformpakets und formuliert konkrete, priorisierte Handlungsempfehlungen. Hierzu zählen u. a. die gesetzliche Präzisierung zentraler Auswahl- und Planungskriterien, ein realistisches Fristenmanagement, die Verschiebung der Hybrid-DRGs zugunsten pragmatischerer Übergangslösungen sowie die Einführung bundeseinheitlicher Prüfkriterien im Bereich des Medizinischen Dienstes.
Diese Stellungnahme soll aber auch aufzeigen, dass die Vorgaben für Verfügbarkeit des Personals, rein aus Sicht des Controllers nicht nachvollzogen werden können, zumal u.a die Statistik zum verfügbaren Arztpersonal der Bundesärztekammer nicht mit den Vorgaben zur Verfügbarkeit des Arztpersonals übereingeht.
Eine erfolgreiche Krankenhausreform erfordert Klarheit, Kohärenz und Umsetzbarkeit. Die vorliegende Analyse zeigt, dass das KHAG in seiner jetzigen Fassung diese Voraussetzungen nur teilweise erfüllt – bietet aber zugleich konstruktive Wege zur notwendigen Nachjustierung.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e. V.
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