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DKG zum finalen Beschluss zum Haushaltsbegleitgesetz

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DKG zum finalen Beschluss zum Haushaltsbegleitgesetz

Gesundheitspolitik

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Bundestag ebnet Weg für stabilere Krankenhaus-Finanzen

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den finalen Beschluss des Bundestags, den Krankenhäusern vier Milliarden Euro u.a. als sogenannte Sofort-Transformationskosten in Form eines Rechnungszuschlags zukommen zu lassen. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß:

„Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine und dem folgenden Inflationssprung haben die Krankenhäuser ein riesiges Defizit von fast 15 Milliarden Euro angehäuft. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben hat viele Kliniken in die Insolvenz getrieben. Vielerorts müssen Krankenhäuser aus den ohnehin klammen kommunalen Finanzen zusätzlich gestützt werden. Durch diese massive Schieflage drohte auch der bevorstehende Umbau der Krankenhauslandschaft zu scheitern. Ohne die jetzt freigegebenen Finanzmittel wäre kalter Strukturwandel statt planvoller Veränderungen die Folge gewesen. Mit seinem Beschluss, den Krankenhäusern bis zu vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zukommen zu lassen, hat der Bundestag ein Verfahren abgeschlossen, das zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser beitragen wird. Wenn der Rechnungszuschlag von 3,25 Prozent nun ab dem 1. November wirksam wird, kann das vielen Kliniken dabei helfen, die bevorstehende Transformationsphase im Rahmen der Krankenhausreform aktiv zu gestalten.

Zugleich hat die Bundesregierung es aber bisher versäumt, eine langfristige Verbesserung der Finanzierung sicherzustellen. Anstelle einer tragfähigen Lösung bleibt es trotz dauerhaft gestiegener Betriebskosten lediglich bei einer einmaligen Zahlung von vier Milliarden Euro. Deshalb halten wir an unserer Kernforderung fest: Es braucht endlich einen wirklichen Befreiungsschlag bei Regulierung und Bürokratie, um die Kosten wirksam zu senken. Und nicht zuletzt ist die Krankenhauspolitik gefordert, die Krankenhäuser für die nächsten Jahrzehnte stabil aufzustellen und die flächendecken Versorgung zu sichern.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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