Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, Bezirkskliniken Schwaben und Therapiezentrum Burgau unterzeichnen Kooperationsverträge
Augsburg. Die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach, die Bezirkskliniken Schwaben und das Therapiezentrum Burgau (TZB) haben mehrere Kooperationsverträge geschlossen. Danach nehmen die Krankenhäuser Leistungen des jeweiligen Partners in Anspruch, wovon die Patientinnen und Patienten profitieren. Gleichzeitig erfüllen die Gesundheitseinrichtungen Vorgaben der aktuellen Krankenhausreform, speziell des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG).
Zentraler Bestandteil der Krankenhausreform sind neue Leistungsgruppen. Jedes Krankenhaus in Deutschland muss festlegen, welche Leistungsgruppen es anbieten will. Dazu muss es allerdings eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und Ressourcen vorhalten: eine genügende Zahl an Fachkräften, eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft, eine funktionierende Infrastruktur usw. Sollte eine Klinik die Anforderungen nicht erfüllen, darf sie ihre Leistungen grundsätzlich nicht mit den Kassen abrechnen.
Am Campus Günzburg arbeiten die einzelnen Kliniken seit vielen Jahrzehnten eng zusammen. Das große, gemeinsame Dienstleistungs- und Logistikzentrum (DLZ) versorgt sie mit Medicalprodukten, Arzneimitteln, Essen und Wäsche. „Wir leben die Kooperation seit langem. Es ist ein enges Geben und Nehmen auf medizinischer Ebene, immer zum Wohle der Patienten. Die Erfüllung der Anforderungen aus dem KHVVG sind für uns eine Bestätigung dessen, was wir seit Jahren leben“, sagt Robert Wieland, Vorstand der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach. Die Kooperationen führen dazu, dass am Standort Günzburg ein sehr hohes Level an medizinischer Versorgung erreicht wird. „Wir sind die einzige Level-2-Klinik zwischen Ulm und Augsburg“, betont er.
Umsetzung der Kooperation der Kliniken
Im Rahmen der Kooperation nehmen die Kreiskliniken Günzburg-Krumbach Leistungen des Bezirkskrankenhauses (BKH) in den Bereichen Neurochirurgie (einschließlich Wirbelsäulenchirurgie), Neurologie und Stroke Unit (Spezialeinheit für Schlaganfall-Patienten) in Anspruch. Umgekehrt stellen die Kreiskliniken dem BKH ihre Expertise in der Allgemeinen Inneren Medizin, der Allgemeinen Chirurgie sowie der Gefäßchirurgie zur Verfügung. Daraus ergeben sich für die Kreiskliniken folgende Vorteile: Die Klinik Günzburg kann als regionales Traumazentrum agieren und die Notfallstufe 2 sichern – ermöglicht durch die Expertise der Klinik für Neurochirurgie am BKH. Patienten mit Schlaganfall profitieren von der engen Anbindung an die Stroke Unit der Klinik für Neurologie und Neurologische Rehabilitation am BKH, was eine schnellere und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet.
Die Vorteile für das BKH sind: Patientinnen und Patienten können internistisch und chirurgisch vor Ort mitbetreut werden, ohne in weiter entfernte Kliniken verlegt werden zu müssen. Als Fachklinik kann das BKH auch künftig alle Leistungsgruppen seines bisherigen Spektrums anbieten. „Dies ist im Rahmen der Krankenhausreform an eine Kooperation mit einer Klinik der Allgemeinen Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie gekoppelt und deshalb so wichtig für uns“, stellt Stefan Brunhuber, Vorstandsvorsitzender der Bezirkskliniken Schwaben fest. Zu den Bezirkskliniken gehören sowohl die schwäbischen Bezirkskrankenhäuser als auch das Therapiezentrum Burgau (als hundertprozentige Tochter).
Apropos TZB: Um die Leistungsgruppen Allgemeine Neurologie, Neuro-Reha und Intensivmedizin weiterhin erbringen zu können, benötigt die renommierte Einrichtung für neurologische Rehabilitation (120 Betten/knapp 600 Mitarbeitende) Unterstützung im Bereich der Inneren Medizin und der Chirurgie. Von den Kreiskliniken bekommen sie diese. „Die Vereinbarungen, die wir jetzt geschlossen haben, sind essenziell, um das Versorgungsangebot beibehalten zu können“, betont Stefan Graf, Geschäftsführer des TZB.
Zusammenarbeit in der Praxis
Wie funktioniert die Zusammenarbeit in der Praxis? Stellen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte fest, dass zusätzliche fachliche Expertise benötigt wird, erfolgt der direkte kollegiale Austausch zwischen den Kliniken. Bei Bedarf kommt der entsprechende Facharzt zur Untersuchung unmittelbar ins Partnerhaus. Diese gegenseitige Konsiltätigkeit ist seit vielen Jahren gelebte Routine. Auch diagnostische Untersuchungen, die an einem Standort nicht angeboten werden, können unkompliziert am jeweils anderen kooperierenden Haus durchgeführt werden.
Die Kooperationsverträge wurden kurz vor Weihnachten sicherlich auch deshalb geschlossen, weil der Gesetzgeber es verlangt. Alle drei Partner betonten jedoch, dass die ohnehin bestens funktionierende Vernetzung untereinander auf diese Weise die Gesundheitsversorgung in der gesamten Region nachhaltig sicherstellt und nun in einen formalisierten Rahmen gefasst und dadurch eine vertragliche Grundlage weiter gefestigt wurde.
Quelle: Bezirkskliniken Schwaben
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