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5,2 Millionen Euro für krisenfeste Krankenhäuser

Baden-Württemberg

5,2 Millionen Euro für krisenfeste Krankenhäuser

Aus der Praxis

3 MIN

Stuttgart. Baden-Württemberg macht seine Krankenhäuser fit für den Krisenfall: Das Land stellt insgesamt rund 5,2 Millionen Euro bereit, damit Stadt- und Landkreise gemeinsam mit ihren Traumakliniken Krisensituationen praktisch üben können. Bis Ende 2027 bzw. bis Ende Oktober 2028 sollen in jedem geförderten Stadt- und Landkreis jeweils eine erste und eine zweite Übung an einem oder mehreren geeigneten Klinikstandorten stattfinden. Dabei werden unterschiedliche Krisenszenarien durchgespielt.

Ministerpräsident Cem Özdemir und Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand stellten die Maßnahme am 29. September nach der Sitzung des Ministerrats in Stuttgart vor.

Im Krisenfall muss jeder Handgriff sitzen. Das klappt nur dann, wenn dieser vorher gründlich geübt wurde. Mit der neuen Förderung unterstützen wir unsere Krankenhäuser und Kommunen dabei, sich auf außergewöhnliche Lagen vorzubereiten und das Zusammenspiel aller Beteiligten zu stärken. Das macht unsere Gesundheitsversorgung widerstandsfähiger – und gibt den Menschen die Sicherheit, dass sie auch in einer Krise gut versorgt werden.

Ministerpräsident Cem Özdemir

Vorsorge schafft Sicherheit. Wir unterstützen die Stadt- und Landkreise mit 5,2 Millionen Euro dabei, ihre Krankenhausalarm- und Einsatzpläne praktisch zu erproben. Wir wollen dafür sorgen, dass im Ernstfall alle Beteiligten wissen, was zu tun ist.

Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand

Im Ernstfall zählt das Zusammenspiel

Krankenhäuser müssen auch dann handlungsfähig bleiben, wenn die normalen Abläufe nicht mehr funktionieren. Dafür brauchen sie funktionierende Krankenhausalarm- und Einsatzpläne (KAEP). Darin sind unter anderem konkrete Zuständigkeiten, Abläufe, Kommunikationswege und Entscheidungsprozesse für besondere Gefahrenlagen festgelegt.

Das Sozialministerium hatte bereits im Oktober 2025 einen „Rahmenplan zur Krankenhausalarm- und Einsatzplanung Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Er unterstützt die Krankenhäuser bei der Erstellung und Weiterentwicklung ihrer Alarm- und Einsatzplanung. Jetzt geht es darum, diese Pläne gemeinsam zu erproben. Denn erst eine praktische Übung zeigt, ob die skizzierten Abläufe auch tatsächlich funktionieren, Informationen schnell ankommen und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen klappt.

Von Stromausfall bis Massenanfall von Verletzten

Die Übungen sollen unterschiedliche Krisenlagen in den Blick nehmen. Vorgesehen sind insbesondere die Szenarien Massenanfall von Verletzten (MANV), IT-Ausfall, Stromausfall und Hitzewelle. Dabei gilt ein All-Gefahren-Ansatz: Es geht darum, Krankenhäuser möglichst umfassend auf unterschiedliche Arten von Krisen vorzubereiten. Im Mittelpunkt steht nicht nur die medizinische Versorgung. Geprüft werden auch organisatorische, technische und kommunikative Abläufe. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Krankenhäusern, Gesundheitsämtern, Kommunen, Behörden und weiteren Akteuren des Bevölkerungsschutzes.

Im Krisenfall müssen die Zuständigkeiten klar sein

Eine wichtige Rolle spielt dabei der Öffentliche Gesundheitsdienst. Die Gesundheitsämter werden verbindlich in die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Übungen eingebunden. „Im Krisenfall müssen die Abläufe bekannt und die Zuständigkeiten klar sein“, betonte Minister Hildenbrand. „Gesundheitsämter, Krankenhäuser und Kommunen müssen sich kennen, miteinander kommunizieren und als Team funktionieren. Genau das wollen wir mit den Übungen stärken.“ Die Gesundheitsämter sind wichtige Ansprechpartner bei Fragen des Infektionsschutzes, der Hygiene und der bevölkerungsmedizinischen Bewertung und koordinieren sich mit weiteren Strukturen der öffentlichen Verwaltung und des Bevölkerungsschutzes.

Nach der Zustimmung des Kabinetts erhalten die Stadt- und Landkreise zeitnah einen Erlass mit ihrer individuellen Fördermittelhöhe. Zusätzlich stellt das Land praktische Unterlagen für die Planung und Auswertung der Übungen zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem ein Leitfaden zur Übungsplanung, Szenarienbeschreibungen, Vorgaben für Übungsziele und Checklisten für die Auswertung. Damit können die Stadt- und Landkreise gemeinsam mit den beteiligten Krankenhäusern jetzt mit der konkreten Vorbereitung der ersten Übungen beginnen.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

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