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MHH kündigt Entlastungsvereinbarung – Neuverhandlung mit Verdi innerhalb von vier Monaten

MHH Entlastungsvereinbarung

MHH kündigt Entlastungsvereinbarung – Neuverhandlung mit Verdi innerhalb von vier Monaten

Aus der Praxis

4 MIN

Hannover. Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hat die seit April 2025 geltende Entlastungsvereinbarung (E-VE) mit der Gewerkschaft Verdi zum 31. Januar 2027 gekündigt. Hintergrund sind tiefgreifende gesetzliche Veränderungen im Krankenhausfinanzierungsrecht. Ebenso Grund ist auch der bevorstehende Wegfall der PPR 2.0 als Bemessungsgrundlage für den Pflegepersonalbedarf. MHH und Verdi haben nun gut vier Monate Zeit, eine überarbeitete Vereinbarung auszuhandeln. Diese soll dann Entlastung, Patientenversorgung und wirtschaftliche Stabilität miteinander verbinden.

Kündigung der E-VE zum Jahreswechsel 2026/2027

Seit eineinhalb Jahren schützt die Entlastungsvereinbarung rund 2.200 Beschäftigte in der Pflege und angrenzenden Bereichen der MHH durch verbindliche Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche. MHH-Vizepräsidentin Martina Saurin hat in einem Gespräch mit Verdi die Kündigung der E-VE bis Ende September 2026 und damit zum 31. Januar 2027 angekündigt. Die Kündigung schafft also den formalen Rahmen für eine Neuverhandlung.

Gesetzliche Rahmenbedingungen zwingen zum Handeln

Zwei wesentliche Entwicklungen machen eine Anpassung der Vereinbarung unausweichlich. Zum einen entfällt mit der geplanten Abkehr von der PPR 2.0 die bisherige Grundlage zur Messung und Planung des Pflegepersonalbedarfs. Zum anderen verändern die Krankenhausreform und das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die Finanzierung der Pflege ab 2027 grundlegend. Die bisherige Bemessungsgrundlage für Belastungen verliert damit ihre rechtliche und finanzielle Basis.

Ziel bleibt: Nachhaltige Entlastung der Pflegenden

Land Niedersachsen und MHH halten unverändert an dem Ziel fest, die Beschäftigten in der Pflege dauerhaft zu entlasten und gute Arbeitsbedingungen zu sichern. Die bisherige Praxis hat jedoch gezeigt, dass die bestehenden Regelungen dieses Ziel nicht in vollem Umfang erreichen. Offene Umsetzungsfragen und notwendige Weiterentwicklungen sollen nun in den zuständigen Gremien beraten werden.

Dabei muss es darum gehen, eine tatsächliche Entlastung für die Beschäftigten, eine gute Patientenversorgung und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der MHH miteinander in Einklang zu bringen

Martina Saurin, MHH-Vizepräsidentin

Messbare Wirkung bislang ausgeblieben

Ob sich die Arbeitssituation der Beschäftigten durch die E-VE tatsächlich verbessert hat, lässt sich anhand der verfügbaren Kennzahlen nicht bestätigen. Auch bei der Personalgewinnung hat die Vereinbarung keinen erkennbaren Wettbewerbsvorteil erzeugt. Zwar stieg die Zahl der Pflegefachpersonen in den vergangenen Jahren kontinuierlich – jedoch in geringerem Ausmaß als erhofft. Aus Vorstellungsgesprächen geht hervor, dass Bewerberinnen und Bewerber anderen Rahmenbedingungen – etwa Sportangeboten oder Vergünstigungen beim Deutschlandticket – größeres Gewicht beimessen. Das MHH-Präsidium wird die Beschäftigten in Kürze persönlich über die Gründe der Neuverhandlung und das weitere Vorgehen informieren.

Technische Umsetzung scheiterte an Komplexität

Ein weiteres Problem liegt in der Komplexität der Vereinbarung selbst. Nach monatelangen Bemühungen hat sich herausgestellt, dass eine automatisierte, schichtgenaue Berechnung von Belastungspunkten und Entlastungstagen technisch nicht realisierbar ist. Hinzu kamen Missverständnisse bei der praktischen Umsetzung. Diese lagen etwa in der Zentralen Notaufnahme (ZNA), beim Wechsel zwischen den vorgesehenen Systemen sowie bei der künftigen Berechnungsgrundlage für Belastungen in der Pflege.

Mehr als 20 Millionen Euro Mehrkosten jährlich

Finanziell schlägt die E-VE erheblich zu Buche. Allein für 2025 – bei einer Laufzeit von lediglich neun Monaten – entstanden durch zusätzliches Personal und Entlastungstage Mehrkosten von über 20 Millionen Euro, die überwiegend nicht refinanziert wurden. Für 2026 und 2027 wird mit Kosten in vergleichbarer Größenordnung gerechnet.

Die E-VE war am 1. April 2025 als schuldrechtlicher Vertrag zwischen MHH und Verdi – ergänzend zum bestehenden Tarifvertrag der Länder – in Kraft getreten. Sie regelt Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche für Stationen, Diagnostikbereiche und Ambulanzen sowie übergeordnete Belastungssituationen, die durch Belastungspunkte auszugleichen sind – darunter kurzfristige Dienstplantausche oder der Einsatz außerhalb des eingearbeiteten Bereichs.

Die Kündigung der E-VE markiert keinen Rückzug vom Ziel der Personalentlastung, sondern den Beginn eines Neugestaltungsprozesses unter veränderten gesetzlichen und finanziellen Vorzeichen. Ob es MHH und Verdi gelingt, innerhalb der verbleibenden vier Monate eine Nachfolgeregelung zu vereinbaren, die Beschäftigte wirksam entlastet und zugleich wirtschaftlich tragfähig ist, bleibt abzuwarten.

Quelle: Medizinische Hochschule Hannover

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