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Jüdisches Krankenhaus Berlin im Eigenverwaltungsverfahren

Jüdisches Krankenhaus

Jüdisches Krankenhaus Berlin im Eigenverwaltungsverfahren

Aus der Praxis

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Jüdisches Krankenhaus Berlin startet Restrukturierung über Eigenverwaltungsverfahren

Berlin. Das Jüdische Krankenhaus Berlin (JKB) hat am 4. Dezember 2025 einen Antrag auf die Einleitung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Ziel dieses Schrittes ist es, das Krankenhaus zukunftsfähig aufzustellen und die medizinische Versorgung sowie die Arbeitsplätze langfristig zu sichern.

„Wir stehen wie viele Krankenhäuser in Berlin und im gesamten Bundesgebiet vor großen Herausforderungen: Die strukturellen Veränderungen im Zuge der Krankenhausreform treffen auf eine insgesamt angespannte wirtschaftliche Lage, aus der wir uns nur mit rechtlichen Werkzeugen und Unterstützung von außen lösen können“, so Brit Ismer als Vorstandsvorsitzende des JKB.

Grund für den Schritt ist die angespannte Finanzlage des Krankenhauses, ausgelöst durch den Veränderungsdruck der Krankenhausreform, aktuelle Sparbeschlüsse der Bundespolitik und allgemeine Kostensteigerungen bei nicht ausreichend refinanzierten Versorgungsleistungen. Hinzu kommen noch ausstehende Investitionen für Gebäude und IT-Systeme sowie zusätzliche Herausforderungen durch einen Wasserschaden im Neubau.

„Bereits in den vergangenen Monaten haben wir verschiedene Maßnahmen zur Restrukturierung definiert und stringent verfolgt. Mit dem Eigenverwaltungsverfahren haben wir die Möglichkeit, diese Ziele aktiv und eigenverantwortlich weiter zu gestalten, deshalb haben wir uns für diese Verfahrensart entschieden“, so Jessica Maaß, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des JKB.

Wie geht es weiter?

Der Vorstand behält im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren die Leitung des Krankenhauses in eigener Hand und wird den Restrukturierungsprozess während des laufenden Versorgungsbetriebes vornehmen. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind im Rahmen des Verfahrens rechtlich gesichert. Den allgemeinen Patientenbetrieb und insbesondere die Notfallversorgung führt das JKB uneingeschränkt fort und baut sie aus, um in der Region aufgrund der anstehenden Schließung des Nachbarkrankenhauses DRK Mitte mehr Verantwortung für die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner zu übernehmen. Das MVZ ist aktuell nicht von dem Verfahren umfasst: Das MVZ Medizin der Mitte betreut die ambulanten Patienten in gewohntem Umfang weiter. Die Servicegesellschaft soll sich planmäßig in einigen Tagen dem Verfahren anschließen. Die Servicegesellschaft führt ihre Aufträge und Leistungen wie gewohnt fort.

Bereits in den vergangenen Monaten führte das JKB intensive Gespräche mit potenziellen Partnern aus dem gemeinnützigen, öffentlichen und privaten Sektor – mit dem Ziel, einen Träger zu finden, der die medizinische Qualität, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie die gemeinnützige Ausrichtung, die jüdische Tradition und Identität des Hauses langfristig sichert. Der Investorenprozess läuft im Rahmen des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens weiter. Die Berliner Krankenhausplanungsbehörde begleitet den Prozess konstruktiv. Positive Signale zu beantragten Leistungsgruppen sowie die Genehmigung zusätzlicher Kapazitäten im psychiatrischen Bereich unterstreichen die Bedeutung des Hauses.

Quelle: CONSILIUM Rechtskommunikation GmbH

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