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Kampagne #nichtdeinjob der Pflegekammer NRW: 16 Millionen Menschen erreicht – Berufsrecht schützt vor fachfremden Tätigkeiten

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Kampagne #nichtdeinjob der Pflegekammer NRW: 16 Millionen Menschen erreicht – Berufsrecht schützt vor fachfremden Tätigkeiten

Aus der Praxis

3 MIN

Düsseldorf. Mit der Kampagne #nichtdeinjob macht die Pflegekammer NRW auf den systematischen Einsatz von Pflegefachpersonen für berufsfremde Tätigkeiten aufmerksam – von Essensausgabe über Transporte bis hin zu Reinigungsarbeiten. Die Resonanz ist bemerkenswert: In den ersten Wochen wurden über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Pflegekammer rund 16 Millionen Menschen erreicht. Grundlage für das Vorgehen der Kammer ist die 2025 erstmals in Kraft getretene Berufsordnung, die Pflegefachpersonen erstmals einen verbindlichen berufsrechtlichen Schutzrahmen bietet.

Kampagnenmotive zeigen überspitzt den Alltag vieler Pflegefachpersonen

Die Motive der Kampagne #nichtdeinjob stellen überspitzt dar, wie Pflegefachpersonen im Arbeitsalltag zu Putzkräften, Kellnerinnen und Kellnern oder Transportkräften werden. Dahinter steht ein strukturelles Problem: Dauerhafter Einsatz für Tätigkeiten, die nicht zum beruflichen Auftrag der Pflege gehören, entzieht den Patientinnen und Patienten fachliche Versorgungskapazität und belastet die Pflegefachpersonen zusätzlich. Unter nichtdeinjob.de finden Betroffene Informationen zur Kampagne sowie Hinweise, wie sie fachfremde Tätigkeiten erkennen, dokumentieren und melden können.

Berufsordnung 2025: Erstmals verbindlicher berufsrechtlicher Rahmen

Die 2025 in Kraft getretene Berufsordnung der Pflegekammer NRW definiert die beruflichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Pflegefachpersonen und gibt der Kammer erstmals die rechtliche Grundlage, bei Verstößen tätig zu werden. Pflegefachpersonen können sich bei möglichen Berufsrechtsverletzungen vertraulich und anonym per E-Mail an berufsvergehen@pflegekammer-nrw.de wenden. In einem Beratungsgespräch wird zunächst geklärt, was konkret vorgefallen ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Dreistufiges Verfahren bei bestätigten Verstößen

Entscheidet sich die betroffene Person für ein weiteres Vorgehen, kann die Pflegekammer NRW in drei Schritten tätig werden:

  • Schritt 1 – Austausch mit dem Arbeitgebenden: Die Pflegekammer sucht das Gespräch, weist auf den möglichen Verstoß hin und versucht, gemeinsam eine Veränderung der Situation zu erreichen.
  • Schritt 2 – Einschaltung der Krankenhausaufsicht: Führt der Austausch nicht zum Erfolg und können die Vorwürfe nicht entkräftet werden, schaltet die Pflegekammer die zuständige Krankenhausaufsicht ein.
  • Schritt 3 – Berufsrechtliches Verfahren: Bleibt auch dieser Schritt ohne Wirkung, prüft die Pflegekammer die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens gegen die verantwortliche vorgesetzte Pflegefachperson. Bei nachgewiesenen systematischen Anordnungen fachfremder Tätigkeiten können berufsrechtliche Konsequenzen folgen.

„Dass #nichtdeinjob in so kurzer Zeit so viele Menschen erreicht, zeigt, wie groß das Interesse an diesem Thema ist und dass unser Berufsrecht im Arbeitsalltag ankommt. Pflegefachpersonen übernehmen fachliche Verantwortung für die Versorgung von Menschen. Wenn sie dauerhaft für Tätigkeiten eingesetzt werden, die nicht zu diesem beruflichen Auftrag gehören, müssen wir das ernst nehmen. #nichtdeinjob ist kein Appell, sondern die Konsequenz aus geltendem Berufsrecht. Pflegefachpersonen haben eine klare berufliche Verantwortung. Wir setzen uns dafür ein, dass sie diese Verantwortung auch wahrnehmen können.“

Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW

Die Kampagne #nichtdeinjob markiert einen Wendepunkt in der berufsrechtlichen Durchsetzungspraxis der Pflegekammer NRW: Erstmals verfügt die Kammer über verbindliche Instrumente, um gegen den systematischen Missbrauch von Pflegefachpersonen für berufsfremde Tätigkeiten vorzugehen. Ob das dreistufige Verfahren in der Praxis Wirkung entfaltet, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Weitere Informationen zur Kampagne sind unter nichtdeinjob.de abrufbar.

Quelle: Pflegekammer NRW

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