Bei einem nicht geringfügigen medizinischen Eingriff bedarf es zur Wirksamkeit der Einwilligung im Streitfall die Einwilligung des minderjährigen Patienten und beider Eltern, urteilte das OLG Frankfurt a.M..
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Bad Neustadt a. d. Saale. Frank Thörner-Tamm (43) ist seit dem 1. Januar 2019 Leiter des Konzernbereiches Personal & Tarif.