Gerade Klinikärzte sind aktuell je nach Einsatzbereich mit langen Arbeitszeiten belastet – doch gelten auch für sie die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitszeitrechts. Diese wurden fast unbemerkt von der Öffentlichkeit während der Corona-Krise „nach oben“ angepasst, sodass die Arbeitszeiten von Ärzten und Pflegekräften aktuell auch länger sein dürfen als vor der Krise.