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DKG legt Konzept zur Reform der Notfallversorgung vor

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DKG legt Konzept zur Reform der Notfallversorgung vor

Gesundheitspolitik

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Patienten besser steuern, Notaufnahmen entlasten

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ein Positionspapier für eine Reform der ambulanten Notfallversorgung vorgelegt. In diesem zeigt der Verband Wege für die Umgestaltung der Notfallversorgung in Deutschland. Diese ist aktuell durch mangelnde Steuerung der Patientenflüsse und hohe Belastung der Krankenhaus-Notaufnahmen geprägt.

„Die Reform der Notfallversorgung ist eines der dringendsten Projekte der Gesundheitspolitik. Das entsprechende Gesetz konnte die Ampel-Regierung nicht mehr durch den parlamentarischen Prozess bringen. Angesichts überfüllter Notaufnahmen ist es nun umso wichtiger, dass die Bundesregierung eine solche Reform zügig angeht. Für die Menschen ist es mittlerweile selbstverständlich, in Notfällen und außerhalb der Sprechstunden des niedergelassenen Bereichs ein Krankenhaus aufzusuchen. Zunehmend gilt dies auch während der Sprechzeiten. Eine adäquate und für die Menschen erreichbare Notfallversorgung ist damit am besten in kooperativ betriebenen Integrierten Notfallzentren in Krankenhäusern aufgehoben. Die heutige Realität der Notfallversorgung hat nicht nur überlastete Notaufnahmen und überlange Wartezeiten für die Hilfesuchenden zur Folge, sondern auch eine völlig untaugliche und nicht kostendeckende Finanzierung der Notaufnahmen, die nicht mehr dem Versorgungsalltag entspricht. Auch hier muss eine Notfallreform einen neuen Weg finden, die Notfallversorgung ihren Aufgaben angemessen zu finanzieren“, erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.

DKG sieht zwei Aspekte als Grundlage für das Gelingen jeder Notfallreform:

  • Eine hochkompetente und mit digitalen Prozessen arbeitende Leitstelle, die für die hilfesuchenden Patienten jederzeit ansprechbar ist und eine adäquate Ersteinschätzung leistet.
  • Die direkte Terminvermittlung durch diese Leitstelle zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bei weniger dringlichen ambulanten Fällen.

Ziel muss es sein, dass durch eine solche zielgerichtete zentrale Patientensteuerung nur solche hilfesuchende Patientinnen und Patienten die Integrierten Notfallzentren (INZ) an den Krankenhäusern in Anspruch nehmen, die diese auch tatsächlich benötigen.

Wie auch in bisherigen Reformvorhaben vorgesehen, sollen diese INZ an Krankenhäusern organisatorischer Ankerpunkt der künftigen Notfallversorgung an Krankenhäusern sein. Für die Auswahl geeigneter Standorte werden bundesweite Planungskriterien erarbeitet, auf deren Grundlage die Länder letztverantwortlich über die Standorte im Rahmen ihrer Planungsverantwortung entscheiden. Dabei sind die Erreichbarkeit der Standorte und die Zahl der von einem Standort zu versorgenden Menschen ausschlaggebend. INZ sollen von Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen grundsätzlich gemeinsam betrieben werden. Um knappen Ressourcen im Gesundheitswesen Rechnung zu tragen, entscheiden die Partner vor Ort, wie sie ihre Zusammenarbeit genau gestalten.

Damit die INZ kostendeckend arbeiten können, bedarf es eines neuen Finanzierungssystems, das auch die Vorhaltung berücksichtigt und Aufwände angemessen abbildet. Daher müssen INZ über ein vom stationären Finanzierungsbereich getrenntes Budget bezahlt werden, das alle zu erwartenden Sach- und Personalkosten für die ambulante Versorgung im Rahmen des INZ abdeckt.

Das detaillierte Konzept finden Sie unter www.dkgev.de.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

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