Zwischen stagnierendem EBM, fehlender GÖA-Reform und Investitionsstau
Die ambulante Gesundheitsversorgung in Deutschland befindet sich im Strukturwandel. Haupttreiber sind Demografie, Digitalisierung und ein gewandeltes Berufsbild „Arzt“. Es besteht ein dringender Bedarf an Investitionen, um zukunftsfähige ambulante Strukturen zu schaffen. Im Gegensatz zum stationären Sektor müssen Investitionen in die ambulante Versorgung seit jeher auf privates Kapital zurückgreifen. Dabei sind in den letzten Jahren vor allem bei Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) neue Finanzierungsmodelle mit Kapitalgeberbeteiligung entstanden, die kontrovers diskutiert werden. Dabei können MVZ-Gruppen mit privaten, nichtärztlichen Kapitalgebern jedoch eine Möglichkeit für eine schnelle Anpassung an die aktuellen Herausforderungen sein. Eine fokussierte Diskussion über notwendige Investitionen ist entscheidend, um die ambulante Versorgung zukunftsfähig zu machen.
Investitionslücke in der ambulanten Gesundheitsversorgung
In wessen Hände soll die Verantwortung für den Aufbau und die Finanzierung dieser anpassungsbedürftigen Strukturen gegeben werden? Um eine funktionale und zukunftsfähige Struktur zu gewährleisten, sind umfangreiche Investitionen unerlässlich. Im Gegensatz zum stationären Sektor fehlt es jedoch in der ambulanten Versorgung an einer dualen Finanzierung, obwohl die meisten Länder dieser Verpflichtung seit Jahrzehnten nicht ausreichend nachkommen und der Investitionsstau im Krankenhausbereich bekanntermaßen in Milliardenhöhe vorhanden ist. Arztpraxen waren daher schon immer auf privates Eigen- und Fremdkapital angewiesen, um ihre Entwicklung zu finanzieren. Investitionen in Räumlichkeiten, Ausstattung, Geräte und Personal sind mit einem unternehmerischen Risiko für den Vertragsarzt als Individuum verbunden, inklusive aller Fragen zur Haftung.
Die bisherigen Reformvorhaben des Bundesgesundheitsministers Lauterbach lassen die Befürchtung aufkommen, dass die ambulante Versorgung schrittweise in die Hände von Krankenhäusern oder Kommunen übergehen soll, ohne jedoch Mittel für Digitalisierung oder Modernisierung bereitzustellen.
Es bedarf daher deutlich mehr Investitionen, um den vorhandenen Investitionsstau zu lösen. Viele selbstständige Ärzte in Einzelpraxen oder kleinen Gemeinschaftspraxen werden mit der Gestaltung, dem Aufbau und vor allem der Finanzierung einer solchen Infrastruktur überfordert sein. Insofern könnte der aktuelle Ruf nach einer deutlichen Erhöhung der Honorare seitens der Vertragsärzteschaft auch aus der Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit resultieren.
Wenn nun Krankenhäuser und Kommunen beim Aufbau von „ambulant wirksamen“ Strukturen (Level 1i; kommunales MVZ; Gesundheitskiosk) staatlich (verordnete) Investitionsmittel und Unterstützungsleistungen erhalten, spielt in der Debatte auch der faire Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern oder intersektorale Kooperationen plötzlich eine wichtigere Rolle. Auch darin liegt der Unmut vieler Ärztinnen und Ärzte begründet. So liegt doch die letzte wesentliche Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bereits mehrere Jahrzehnte zurück, und auch der EBM wurde üblicherweise und gerade in den letzten Jahren trotz hoher Kostensteigerungen nur sehr moderat, für 2024 um 3,85 Prozent, angehoben.
MVZ-Gruppen mit privaten, nichtärztlichen Kapitalgebern
Ambulante Unternehmensgruppen, die sowohl Know-how als auch Investitionskapital mitbringen, stoßen bei der Standesvertretung der selbstständigen Ärzteschaft und Teilen der Politik auf Ablehnung. Daten zeigen jedoch, dass MVZ-Träger in der Humanmedizin Ende 2021 etwa 13 % der ärztlichen Sitze betrieben, wobei nur 1,3–1,5 % dieser Sitze auf private Kapitalpartner entfallen. Die Bildung von MVZ-Gruppen ist nicht nur auf investorenfinanzierte Gruppen beschränkt, sondern auch bei anderen Trägern zu beobachten und resultiert aus dem Strukturwandel im Gesundheitswesen.
Die Zusammenarbeit mit Fremdkapitalgebern ermöglicht eine schnelle Bereitstellung der notwendigen Investitionsmittel zur Anpassung veralteter Versorgungsstrukturen. Die Zukunft der ambulanten Versorgung liegt in der Schaffung attraktiver Arbeitsplätze, Digitalstrukturen und Netzwerkeffekten. Trägervielfalt fördert zudem den Qualitätswettbewerb unter den Leistungserbringern. Regulatorische Eingriffe, die das Engagement privater Kapitalgeber verhindern, würden Lücken in der haus- und fachärztlichen Versorgung reißen und die Transformation zu zukunftsfähigen Versorgungsstrukturen behindern. Solche Einschränkungen könnten auch verfassungs- und europarechtliche Fragen aufwerfen.
Fazit
Eine zielführende Diskussion über die Zukunft der Ambulantisierung erfordert ein Bekenntnis zur Trägervielfalt und eine fokussierte Auseinandersetzung mit den notwendigen Investitionen. Nur so können die medizinische Qualität für Patienten sichergestellt und die ambulante Versorgung zukunftsfähig gemacht werden.
Angepasster Artikel aus KU Gesundheitsmanagement Ausgabe 03-2024
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Autorin: Sibylle Stauch-Eckmann
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