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Universitätskliniken und BG Kliniken fordern Gesundheitssicherstellungsgesetz: Krisenvorsorge für die Versorgung im Bündnis- und Verteidigungsfall

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Universitätskliniken und BG Kliniken fordern Gesundheitssicherstellungsgesetz: Krisenvorsorge für die Versorgung im Bündnis- und Verteidigungsfall

Gesundheitspolitik

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Berlin. Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, die BG Kliniken, fordern gesetzliche Grundlagen für die medizinische Krisenvorsorge. In dem gemeinsamen Papier „Krisenvorsorge jetzt umsetzen“ benennen sie konkreten Handlungsbedarf für das angekündigte Gesundheitssicherstellungsgesetz. Ziel ist, Krankenhäuser auch unter außergewöhnlichen Bedingungen handlungsfähig zu halten – von der Versorgung der Bevölkerung bis zur Behandlung einer großen Zahl Verletzter.

Zwei Verbünde mit besonderer Verantwortung

Universitätsklinika und BG Kliniken arbeiten an verschiedenen Standorten bereits eng zusammen, um die Krankenhausversorgung in ihren Regionen effizient aufzustellen. Als öffentlich-rechtliche und strategisch wichtige Einrichtungen tragen sie nach eigenen Angaben besondere Verantwortung für die Versorgung in Krisen- und Konfliktfällen sowie für spezielle Verletzungsmuster. Gemeinsam mit den Bundeswehrkrankenhäusern sind sie bereits heute Partner bei der Bewältigung der Folgen militärischer Konflikte, Pandemien und Naturkatastrophen.

Strukturelle Anforderungen: Infrastruktur, Information, Verlegung

Das Papier setzt bei den Voraussetzungen an, die eine verlässliche Versorgung in Krisenlagen sichern sollen. Krankenhäuser müssen auch dann versorgen können, wenn Strom- oder Wasserversorgung ausfallen, Kommunikationswege gestört sind, Medikamente knapp werden oder Behandlungskapazitäten über längere Zeit an ihre Grenzen stoßen. Gefordert werden widerstandsfähige Krankenhausinfrastrukturen, verbindliche Krisenplanung und ein überregional verfügbares digitales Lagebild zu Personal, Ausstattung und Kapazitäten. Zudem brauche es verlässliche Verfahren für die Verlegung von Patientinnen und Patienten zwischen Einrichtungen.

Einbindung in die Sicherheitsarchitektur der Länder

Universitätsklinika und BG Kliniken sollen stärker in die Sicherheitsarchitektur der Länder eingebunden werden. Die bestehende Koordinierungsfunktion der Universitätsklinika soll mit den Anforderungen des Gesundheitssicherstellungsgesetzes verknüpft werden. Im Bündnis- und Verteidigungsfall müssten Zuständigkeiten und Entscheidungswege klar geregelt sein; die Versorgung dürfe nicht an institutionellen Grenzen oder unterschiedlichen Verfahren der Länder scheitern.

Ressourcen: Personal, Arzneimittel und Blutprodukte

Die Einrichtungen benötigen nach dem Papier die tatsächliche Verfügbarkeit von Personal, Arzneimitteln und Blutprodukten. Dafür halten die Verbände rechtliche Anpassungen für erforderlich: verlässlichere Personalplanung für Krisensituationen, weniger Bürokratie sowie eine erleichterte Bevorratung und Eigenproduktion kritischer Arzneimittel. Investitionen sollten vorrangig Universitätsklinika, BG Kliniken und Bundeswehrkrankenhäuser berücksichtigen, die im Ernstfall besonders gefordert wären.

„Die Voraussetzungen für eine leistungsfähige medizinische Versorgung im Bündnis- und Verteidigungsfall müssen jetzt geschaffen werden. Die Zusammenarbeit der Krankenhäuser muss so flankiert werden, dass auch in außergewöhnlichen Krisenlagen eine widerstandsfähige und überregional koordinierte medizinische Versorgung gewährleistet ist. Krisenvorsorge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Universitätsklinika und BG Kliniken übernehmen dabei eine besondere Verantwortung. Wir brauchen dafür jetzt gesetzliche Rahmenbedingungen und die klare Unterstützung von Bund und Ländern. Aus den bestehenden Strukturen und Kooperationen muss ein belastbares Gesamtsystem werden, das auch unter extremen Bedingungen funktioniert“, sagt Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).
„Die BG Kliniken bieten Akutversorgung und Rehabilitation aus einer Hand. Diese besondere Kompetenz bringen wir auch in die gemeinsame Krisenvorsorge ein. Wenn viele Verletzte gleichzeitig versorgt werden müssen, braucht es abgestimmte Kapazitäten, klare Zuständigkeiten und verbindliche Strukturen. Nur so können wir eine durchgängige Versorgung auch unter extremen Bedingungen sicherstellen“, sagt Reinhard Nieper, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG Kliniken.

Mit dem Papier „Krisenvorsorge jetzt umsetzen“ bringen Universitätsklinika und BG Kliniken ihre Erwartungen an das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz ein. Ob Bund und Länder die Forderungen nach klaren Zuständigkeiten, verlässlichen Ressourcen und verbindlicher Krisenplanung aufgreifen, bleibt abzuwarten.

Quelle: VUD

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