Hessen vergibt Leistungsgruppen an Kliniken: Planungssicherheit trifft auf anhaltende Finanzierungskrise
Am 2. Oktober 2026 hat das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege den hessischen Krankenhäusern die vorläufigen Bescheide über die Zuteilung künftiger Leistungsgruppen übermittelt. Damit erhalten die Kliniken erstmals eine konkrete Grundlage für ihre Planung ab dem Jahr 2027 – welche Behandlungen sie erbringen dürfen und welche Strukturen sie dafür vorhalten müssen. Der Klinikverbund Hessen begrüßt die neu gewonnene Orientierung, mahnt jedoch zugleich: Die drängenden finanziellen Probleme der Krankenhäuser bleiben durch die Leistungsgruppenzuteilung ungelöst.
Leistungsgruppen ersetzen bisherige Fachabteilungsplanung
Mit der Zuteilung der Leistungsgruppen vollzieht Hessen einen grundlegenden Systemwechsel in der Krankenhausplanung. Die bisher geltende, vergleichsweise allgemein gehaltene Planung über Fachabteilungen wird durch bundesweit einheitlich definierte Leistungsgruppen abgelöst. Diese legen künftig verbindlich fest, welche medizinischen Leistungen ein Krankenhaus für seine Patientinnen und Patienten erbringen darf. Spezialisierte Eingriffe und Behandlungen sollen dabei auf eine geringere Anzahl von Kliniken konzentriert werden. Gleichzeitig sind die Leistungsgruppen an Qualitätsvorgaben geknüpft – sowohl hinsichtlich der technischen Ausstattung als auch der Qualifikation und Anzahl des ärztlichen Personals.
„Die gute Nachricht für die Krankenhäuser ist, dass Sie jetzt eine gewisse Planungssicherheit hinsichtlich der ab dem Jahr 2027 zu erbringenden und vorzuhaltenden Leistungen haben“, stellt Achim Neyer, Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. „Unabhängig davon, wie befriedigend die einzelnen Bescheide aus Sicht des jeweiligen Krankenhauses sind, bedanken wir uns bei den Mitarbeitern im hessischen Gesundheitsministerium und Frau Ministerin Stolz für den transparenten und kooperativen Prozess im Rahmen der Krankenhausplanung“, so Neyer weiter.
Allerdings weist Neyer darauf hin, dass die veröffentlichte Liste der vergebenen Leistungsgruppen nur einen Teil der Realität abbilde: Bei zahlreichen Kliniken seien einzelne Leistungsgruppen lediglich für eine Übergangsphase im Jahr 2027 vorgesehen.
Strukturvorgaben allein garantieren keine Qualität
Kritisch bewertet der Klinikverbund Hessen die Annahme, dass Struktur- und Personalvorgaben automatisch zu besserer Behandlungsqualität führen. „Allerdings führen Vorgaben für Strukturen und Personalausstattung nicht automatisch zu höherer Qualität. Auch beim Fußball stehen in jeder Mannschaft elf Menschen auf dem Platz und dennoch gibt es offensichtlich Unterschiede zwischen Mannschaften der Bundesliga und der Kreisklasse. Hier ist auf Bundesebene ein erheblicher Nachbesserungsbedarf zu einer besseren Reform im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der vorhandenen Ressourcen vorhanden“, betont Neyer.
Maßgeblich sei letztlich das individuelle Behandlungsergebnis für die Patientinnen und Patienten. Zudem spiele das Krankenhaus zwar eine zentrale Rolle, doch präklinische Diagnostik, Erstbehandlung und ambulante Nachsorge trügen ebenfalls erheblich zur Gesamtqualität der Versorgung bei. Als widersprüchlich bewertet Neyer die gleichzeitige Tendenz, einerseits immer höhere Qualitätsanforderungen an Krankenhäuser zu stellen und andererseits immer mehr Behandlungen in den ambulanten Bereich zu verlagern – ohne dort vergleichbare Qualitätsvorgaben einzuführen.
Finanzielle Lage kommunaler Kliniken bleibt kritisch
Die Umsetzung der Krankenhausreform unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen bewertet der Klinikverbund als besonders problematisch. „Die Landkreise und Städte als Träger der kommunalen Kliniken können keine zusätzliche Unterstützung für die Krankenhäuser leisten, dies würde zu Lasten der anderen Aufgaben wie Schulen, Kindergärten und Feuerwehr gehen“, stellt Neyer fest.
Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen, sieht in der Leistungsgruppenzuteilung zwar eine Möglichkeit zur Konzentration komplexerer Behandlungen, jedoch keine Lösung der grundsätzlichen Versorgungsprobleme. „Die Zuteilung der Leistungsgruppen wird zwar sicher einige komplexere Behandlungen konzentrieren, löst jedoch die grundsätzlichen Herausforderungen der zukünftigen Krankenhausversorgung nicht wirklich“, ist Dr. Julia Hefty, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds Hessen überzeugt.
Neben dem organisatorischen und finanziellen Kraftaufwand der Krankenhausreform selbst belasteten weitere Bundesreformen die Kliniken zusätzlich. „Insbesondere die Sparmaßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Krankenhausbereich treffen die Kliniken besonders hart, denn bereits in den letzten Jahren haben die meisten Krankenhäuser Verluste gemacht und die Krankenhausinsolvenzen haben deutlich zugenommen“, betont Hefty. Hinzu komme erheblicher bürokratischer Mehraufwand durch neue Regelungen – etwa die Anhebung der Quoten für Abrechnungsprüfungen. Technisch kaum umsetzbar sei zudem die vorgesehene Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme über verschiedene Häuser hinweg.
Ländliche Regionen besonders betroffen
Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, hebt hervor, dass die bundesweiten Vorgaben keine Unterschiede zwischen städtischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten machen – obwohl das Land Hessen bei seiner Planung die flächendeckende Versorgung berücksichtigt habe. „Auch wenn das Land Hessen insbesondere flächendeckende Versorgung bei der neuen Krankenhausplanung berücksichtigt hat, machen die bundesweiten Vorgaben und Maßnahmen keine Unterschiede zwischen den Ballungsräumen und ländlichen Regionen, daher werden die Menschen auf dem Land die Veränderungen der Versorgung am ehesten spüren“, stellt Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen fest. Dies gelte insbesondere für die noch ausstehenden Regelungen zu Mindestfallzahlen und Krebstherapien.
Demografischer Wandel als eigentliche Herausforderung
Als die zentrale Zukunftsfrage benennt Schaffert den demografischen Wandel, der das Gesundheitswesen in doppelter Hinsicht unter Druck setze: Der Versorgungsbedarf älterer Menschen steige, während gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen sinke, sobald die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. „Die eigentliche Herausforderung der nächsten Jahre ist der demografische Wandel, der den Gesundheitsbereich doppelt trifft – durch den Anstieg des Versorgungsbedarfs für ältere Menschen und dem gleichzeitigen Rückgang der Erwerbstätigen, wenn die Geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter kommen“, ist Schaffert überzeugt.
Weder die Krankenhausreform noch andere Bundesmaßnahmen adressierten diese Herausforderung ausreichend. „Wir können nicht immer weitere Anforderungen an die Gesundheitsversorgung stellen, wenn bald schlicht die Menschen für die Versorgung fehlen“, betont Schaffert. Es fehle ein klares Zielbild für die Gesundheitsversorgung der Zukunft. „Stattdessen wird an verschiedenen Ecken ein Puzzle begonnen, ohne zu wissen, ob die Teile alle zum gleichen Bild gehören“, so Schaffert.
Quelle: Klinikverbund Hessen e. V.





