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InEK: Aktualisierte Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser 2025

Pflegekraft am Krankenbett

InEK: Aktualisierte Pflegepersonaluntergrenzen für Krankenhäuser 2025

Gesundheitspolitik

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Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr 2025

Siegburg. Die PpUGV regelt für 2025 die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern. Mit der am 04.11.2024 geänderten Verordnung werden verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für die nach der PpUGV zu ermittelnden pflegesensitiven Bereiche Allgemeine Chirurgie, Herzchirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Kardiologie, Geriatrie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Neurochirurgie, Neurologie, Neurologische Schlaganfalleinheit, Neurologische Frührehabilitation, Intensivmedizin, Pädiatrische Intensivmedizin, Allgemeine Pädiatrie, Spezielle Pädiatrie, Neonatologische Pädiatrie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Rheumatologie und Urologie vorgegeben.

Die vollständige Meldung des InEK finden Sie hier.

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