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KHVVG: Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich

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KHVVG: Zusammenschlüsse im Krankenhausbereich

Gesundheitspolitik

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Anträge auf schriftliche Bestätigung gemäß § 187 Absatz 10 Satz 2 GWB

Düsseldorf. Für eine schriftliche Bestätigung, dass der Zusammenschluss der Beteiligten zur Verbesserung der Krankenhausversorgung erforderlich ist und diesem Zusammenschluss nach vorliegenden Erkenntnissen keine anderen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen, gelten folgende weitere Voraussetzungen:

  • der Zusammenschluss eine standortübergreifende Konzentration von mehreren Krankenhäusern im Sinne des § 2 Nummer 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes oder einzelnen Fachrichtungen solcher Krankenhäuser zum Gegenstand hat,
  • der Zusammenschluss bis zum 31. Dezember 2030 vollzogen wird.

Mit Vorliegen dieser Voraussetzungen sind auf den Zusammenschluss im Krankenhausbereich die Vorschriften über eine Fusionskontrolle gemäß §§ 35 bis 41 GWB nicht anzuwenden.

Das MAGS NRW ist als zuständiges Landesministerium zudem verpflichtet, Anträge auf schriftliche Bestätigung unverzüglich auf ihrer Internetseite unter Nennung der Zusammenschlussbeteiligten zu veröffentlichen.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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