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Landesbasisfallwert: Einigung in Thüringen

Sparschwein mit Euromünzen

Landesbasisfallwert: Einigung in Thüringen

Gesundheitspolitik

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Thüringer Krankenhäuser erhalten über 2,1 Milliarden Euro für Patientenbehandlung

Dresden. Die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung haben sich gemeinsam mit der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen (LKHG) auf eine weitere Anhebung des Landesbasisfallwertes (LBFW) für das Jahr 2025 verständigt. Der neue Wert beträgt 4.453,76 Euro und wurde vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie mit Wirkung zum 1. Juni 2025 genehmigt.

Mit dem erhöhten Landesbasisfallwert wird sich der Finanzaufwand der gesetzlichen Krankenkassen für stationäre Krankenhausleistungen in Thüringen im Jahr 2025 voraussichtlich auf rund 2,1 Milliarden Euro belaufen. Das entspricht einer Steigerung von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In der Einigung enthalten ist nunmehr auch eine nachträgliche Anpassung in Höhe von 31,7 Millionen Euro infolge von Tariferhöhungen aus dem Jahr 2024. Diese konnten erst jetzt berücksichtigt werden, da die entsprechenden Tarifabschlüsse, unter anderem zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA), zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verhandlungen noch nicht vorlagen.

Mit der erzielten Einigung über den Landesbasisfallwert wird die Liquidität der Thüringer Krankenhäuser gesichert und eine verlässliche Finanzierung der stationären Versorgung gewährleistet. Gerade angesichts der angespannten finanziellen Lage haben beide Seiten alle verfügbaren Spielräume genutzt, um zusätzliche Planungssicherheit für das Jahr 2025 zu schaffen. Die gesetzlichen Krankenkassen leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer hochwertigen stationären Versorgung in Thüringen.

Die Thüringer Krankenkassen betonen zudem: Die kurzfristige finanzielle Stabilisierung darf nicht über das eigentliche Ziel hinwegtäuschen. Langfristig gehe es darum, dass durch die angestoßene Krankenhausstrukturreform die Versorgungsstrukturen gezielter gesteuert und die medizinische Qualität noch weiter gestärkt werden. Die Krankenhausfinanzierung müsse sich deshalb künftig stärker an nachhaltigen Strukturverbesserungen orientieren und nicht allein an kurzfristigen Kostensteigerungen.

Quelle: AOK Plus

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