»

Marburger Bund fordert substanzielle Verbesserungen der Krankenhausreform

Pfeile

Marburger Bund fordert substanzielle Verbesserungen der Krankenhausreform

Gesundheitspolitik

2 MIN

Susanne Johna: „Planungs- und Versorgungssicherheit müssen gleichermaßen gewährleistet werden“

Berlin. „Die Krankenhausversorgung braucht verlässliche Strukturen, ausreichend finanzierte Standorte und Arbeitsbedingungen, die dem Anspruch an eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gerecht werden“, erklärte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, zu den Beratungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und den Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder zur Fortentwicklung der Krankenhausreform.

Die Beschäftigten in den Krankenhäusern müssten wissen, welche Folgen die Krankenhausreform für ihre Arbeitssituation habe. „Wir erwarten, dass es bei dem angekündigten Anpassungsgesetz nicht nur bei kosmetischen Korrekturen bleibt, sondern Planungs- und Versorgungssicherheit auch im ländlichen Raum gleichermaßen gewährleisten werden“, sagte Johna.

Das heute angekündigte Vorhaben, die Beauftragung des Medizinischen Dienstes zur Prüfung der Leistungsgruppen zeitlich zu verschieben, sei sinnvoll, damit dringend notwendige Überarbeitungen im Bereich der Leistungsgruppensystematik vorher erfolgen können. Die Reform drohe sonst an ihren eigenen Fristsetzungen zu scheitern, ohne dass ihre Ziele erreicht werden.

Zeitplan der Krankenhausreform

Die Nachbesserungen dürften sich jedoch nicht allein auf technische Korrekturen des Zeitplans beschränken. Die grundlegenden Instrumente zur Umsetzung der Reform müssten angepasst werden. Dies betreffe insbesondere den bundesweiten InEK-Grouper. „Wegen der bundesweit uneinheitlichen Handhabung sogenannter Fachabteilungsschlüssel sind die Zuordnung der Leistungen zu den Leistungsgruppen durch den InEK-Grouper in manchen Versorgungsbereichen problematisch. Die Zuordnungssystematik zieht in der Planung wie auch der Abrechnung entsprechende Folgeprobleme nach sich. Wir brauchen aber im Ergebnis bundesweit einheitliche, medizinisch sinnvolle Rahmenbedingungen.“

Niemand dürfe davor zurückscheuen, ein Reformgesetz auch substanziell zu ändern, wenn der Korrekturbedarf offensichtlich sei. So müsse die Vorhaltevergütung konsequent fallzahlunabhängig ausgestaltet werden. Derzeit seien die Vorhaltepauschalen an Mengenkriterien gekoppelt, was die Fehlanreize des bisherigen Fallpauschalensystems fortschreibe. „Die Höhe der Vergütung bemisst sich weiterhin nach der Anzahl der Fälle pro Leistungsgruppe und verfehlt damit das Ziel einer bedarfsgerechten Finanzierung. Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass die Vorhaltung als eigenständiger Versorgungswert refinanziert wird – nicht als Nebenprodukt von Fallzahlen. Grundlage müssen die in den Landeskrankenhausplänen definierten Versorgungsaufträge sein. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Konvergenzphase sollte daher genutzt werden, um die Finanzierungssystematik entsprechend zu überarbeiten“, forderte die MB-Vorsitzende.

Quelle: Marbuger Bund

Weitere aktuelle Meldungen erhalten Sie über unseren KU Newsletter: Jetzt anmelden!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Versorgung

Versorgung unter Druck

Wiesbaden. Die medizinische Versorgung steht vor tiefgreifenden Veränderungen: Reformen greifen in gelernte Abläufe ein, die Bevölkerung altert und der Klimawandel bringt neue medizinische Herausforderungen.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
Klimaschutz

Deutsche Krankenhausgesellschaft stellt Forderungen zum Klimaschutz auf

Berlin. Mit einem Positionspapier hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft ihre Forderungen zum Klimaschutz im Krankenhaus veröffentlicht.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
DIVI

DIVI begrüßt Bestätigung der ärztlichen Handlungsfreiheit

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Triage-Gesetzgebung in Deutschland für verfassungswidrig erklärt.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen