»

MB fordert 8,5 Prozent mehr Gehalt und eine Reform der Schichtdienste

Münzenstapel

MB fordert 8,5 Prozent mehr Gehalt und eine Reform der Schichtdienste

Gesundheitspolitik

2 MIN

Tarifforderungen für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken

Berlin. In den anstehenden Tarifverhandlungen für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern fordert der Marburger Bund (MB) eine lineare Erhöhung der Gehälter um 8,5 Prozent bezogen auf ein Jahr und eine Neuausrichtung der seit Jahrzehnten unveränderten Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit im Tarifvertrag. Die Gewerkschaft will damit auch Tendenzen an den kommunalen Kliniken begegnen, bestehende Bereitschaftsdienstmodelle durch vermeintlich günstigere Schichtdienstmodelle zu ersetzen. Die Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) beginnen am 18. Juni in Berlin.

„Unsere Mitglieder erwarten substanzielle Verbesserungen im Gehaltsgefüge, die auch der steigenden Belastung durch Personalmangel und Arbeitsverdichtung Rechnung tragen“, erklärte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.

Bei der angestrebten Reform der Schicht- und Wechselschichtarbeit will der MB die schwer zu kontrollierenden und teilweise manipulationsanfälligen Tarifregelungen durch ein deutlich vereinfachtes System ersetzen, welches insbesondere auch den Entgeltabstand zwischen Bereitschaftsdienst und bisherigen Schichtdiensten verringert. Dazu soll ein Korridor von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr definiert und die gesundheitlich besonders belastende Arbeit außerhalb dieses Korridors – zusätzlich zu den bisherigen Zuschlägen für Nachtarbeit – mit einem Randzeitenzuschlag verteuert werden. Dieser Korridor soll zudem zukünftig die Grundlage bilden für die Frage, ob Schichtarbeit vorliegt. Abhängig davon sollen sowohl das Monatsentgelt als auch der Anspruch auf Zusatzurlaub verändert werden.

Ein weiterer Forderungsbestandteil ist die Ausweitung der Regelungen zur rechtzeitigen Dienstplanung auf die Arbeit in Schichten. Künftig soll diese – wie beim Bereitschaftsdienst und der Rufbereitschaft auch – in einem Dienstplan spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraums geregelt werden mit den entsprechenden Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Daneben stehen auch Verbesserungen für Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig Rufbereitschaft leisten, und eine deutliche Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte auf dem Plan. „Bei den Bereitschaftsdiensten schließlich ist es unser Ziel, die Bereitschaftsdienstvergütung auf das individualisierte Stundenentgelt umzustellen, um auf diese Weise die Berufserfahrung auch beim Bereitschaftsdienst adäquat abbilden zu können“, betonte Twardy.

Weitere Informationen zur Tarifrunde mit der VKA finden Sie unter: www.vka-tarifrunde.de.

Quelle: Marbuger Bund

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Hausarzt

Förderung für die Gründung von Hausarztpraxen in kleinen Kommunen

Düsseldorf. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit: Die Landesregierung stellt für ihr „Hausarztaktionsprogramm“ (HAP) zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum im Jahr 2026 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
DKG

Bundesländer müssen Investitionsverpflichtungen erfüllen – Finanzierungslücke bei Krankenhäusern wächst dramatisch

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Bundesländer auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur ausreichenden Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser endlich nachzukommen.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
DKI

DKG zum DKI-Krankenhaus-Barometer

Berlin. Die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser bleibt dramatisch. 2024 haben zwei Drittel der Krankenhäuser Verluste geschrieben (66 Prozent).

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen