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NKG fordert Abbau von Meldepflichten: 130 Melde- und Nachweispflichten jährlich belasten Niedersachsens Krankenhäuser

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NKG fordert Abbau von Meldepflichten: 130 Melde- und Nachweispflichten jährlich belasten Niedersachsens Krankenhäuser

Gesundheitspolitik

3 MIN

Hannover. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) fordert einen konsequenten Abbau unnötiger Meldepflichten. Krankenhäuser müssen im Jahresverlauf umfangreiche Daten zu Behandlungsfällen, Personaleinsatz, Qualitätssicherung und wirtschaftlichen Kennzahlen an verschiedene Institutionen liefern. Insgesamt summieren sich diese Anforderungen nach Angaben der NKG auf rund 130 Melde- und Nachweispflichten jährlich. Der Verband verlangt, vorhandene Daten mehrfach zu nutzen und Meldungen ohne belegbaren Nutzen zu streichen. Zugleich dringt er auf zügige Umsetzung des angekündigten Bürokratierückbaugesetzes des Bundes.

Rund 130 Pflichten und Fristen im Jahresverlauf

Die Meldungen erfolgen zu unterschiedlichen Stichtagen und aus verschiedenen Anlässen. Hinzu kommen weitere jährliche Datenlieferungen und Nachweispflichten. Nach Angaben der NKG ist die Belastung so hoch, dass Krankenhäuser rechnerisch alle zwei bis drei Tage einen Datensatz liefern müssen. Bei Nichterfüllung drohen teils empfindliche Sanktionen. Der Verwaltungsaufwand bindet nach Darstellung des Verbands personelle Ressourcen, die an anderer Stelle im Krankenhaus dringend benötigt werden.

Doppelte Datenabfragen als zentrales Problem

Die NKG kritisiert vor allem, dass viele Angaben, die in Jahresmeldungen einfließen, bereits unterjährig abgefragt und geliefert werden. Der Verband fordert deshalb zu prüfen, wer welche Daten tatsächlich wann benötigt, und vorhandene Informationen mehrfach zu nutzen. Ziel sei es, Meldepflichten ohne belegbaren Nutzen zu streichen.

Forderung an den Bund: Bürokratierückbaugesetz zügig umsetzen

Die NKG verweist auf das vom Bundesgesundheitsminister zugesagte Vorhaben, Dokumentations- und Nachweispflichten zu vereinfachen und einen Minimaldatensatz zu etablieren. Dieses Vorhaben müsse zeitnah umgesetzt werden. Der Verband erinnert daran, dass er sich seit Jahren für den Abbau überflüssiger Bürokratie einsetzt, unter anderem mit Vorschlägen aus dem Jahr 2023 gemeinsam mit der Ärztekammer Niedersachsen und dem Niedersächsischen Pflegerat. Ende September 2026 hatten die NKG und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi den Bundesgesundheitsminister aufgefordert, das Bürokratierückbaugesetz zügig auf den Weg zu bringen.

„Wenn Datenmeldungen zur Daueraufgabe werden, läuft etwas falsch“, sagt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. „Zahlreiche Angaben, die später in Jahresmeldungen einfließen, werden bereits unterjährig abgefragt und geliefert. Es muss geprüft werden, wer welche Daten tatsächlich wann benötigt und wie vorhandene Informationen mehrfach genutzt werden können. Meldungen ohne belegbaren Nutzen müssen entfallen, damit die Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden wirksam entlastet werden.“
„Die Bundesregierung muss das angekündigte Bürokratierückbaugesetz entschlossen vorantreiben. Das vom Bundesgesundheitsminister zugesagte Vorhaben, Dokumentations- und Nachweispflichten zu vereinfachen und einen Minimaldatensatz zu etablieren, ist zeitnah umzusetzen. Es darf diesmal nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben“, betont Engelke.

Die Forderungen der NKG zielen auf eine grundlegende Neuordnung der Meldepflichten: weniger Doppelarbeit, klarer Nutzen jeder Datenlieferung und ein verbindlicher Minimaldatensatz. Ob der Bund das angekündigte Bürokratierückbaugesetz in der nötigen Form und Geschwindigkeit vorlegt, bleibt abzuwarten.

Quelle: NKG

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