Berlin. Die geriatrische Versorgung wird im Gesetz zur Reform der Notfallversorgung nach Einschätzung des Bundesverbandes Geriatrie nicht ausreichend berücksichtigt. Nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag fordert der Verband erneut, geriatrische Kompetenz regelhaft in die notfallmedizinische Versorgung der Krankenhäuser einzubinden.
Demografischer Wandel verändert die Notfallversorgung
Der Bundesverband Geriatrie sieht die altersmedizinische Versorgung als Aufgabe, die auch in der Notfallversorgung konsequent berücksichtigt werden muss. Geschäftsführer Dirk van den Heuvel begründet dies mit der demografischen Entwicklung:
In Anbetracht des demografischen Wandels muss die altersmedizinische Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten auch im Bereich der Notfallversorgung konsequent eingebunden werden.
Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer Bundesverband Geriatrie
Geriatrische Kompetenz in den Integrierten Notfallzentren
Aus Sicht des Verbandes ist der Wandel des Patientenklientels eine Herausforderung für die stationäre Notfallversorgung, die der Gesetzgeber bisher nicht hinreichend erkannt hat. Im Gesetzgebungsverfahren hat der Verband deshalb gefordert, spezifische geriatrische Einheiten regelhaft in die Notaufnahmen der vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ) einzubinden. Eigenständige Strukturen allein für Betagte und Hochbetagte hält der Verband dagegen nicht für erforderlich. Dies sei anders als in der Kinder- und Jugendmedizin.
Die INZ sollten demnach geriatrische Einheiten beziehungsweise geriatrische Kompetenzstrukturen regelhaft vorhalten. Wo am Standort eines INZ keine Fachabteilung Geriatrie beziehungsweise Leistungsgruppe Geriatrie vorhanden ist, müssen die Zentren nach Forderung des Verbandes dafür sorgen, geriatrische Expertise zumindest über telemedizinische und telefonische Konsilien einzubinden.
Geriatrie als „notfallmedizinisch relevante Fachabteilung“
Unabhängig vom Beschluss des Bundestages zur Notfallreform will der Verband weiterhin erreichen, dass die Geriatrie gesetzlich ausdrücklich als „notfallmedizinisch relevante Fachabteilung“ ausgewiesen wird. Ziel ist, die Altersmedizin neben den im Reformgesetz bereits als notfallmedizinisch relevant benannten Fachabteilungen gleichrangig zu behandeln. Nach Auffassung des Verbandes darf die Frage notfallmedizinischer Relevanz nicht im Ermessen planungsbehördlicher Spielräume liegen.
Van den Heuvel fasst seine Kritik an der Reform so zusammen:
Eine stärkere planerisch-strukturelle Berücksichtigung der Geriatrie im Kontext der notfallmedizinischen Versorgung ist für die zukünftige flächendeckende Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten unerlässlich.
Dirk van den Heuvel
Damit benennt er zugleich eine der zahlreichen versorgungspolitischen Herausforderungen, vor denen die Geriatrie steht.
Ausblick
Ohne eine stärkere Berücksichtigung der Altersmedizin könnte die Reform nach Einschätzung des Verbandes bald an der Versorgungsrealität scheitern.
Quelle: Bundesverband Geriatrie





