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Schwanger auf der Intensivstation

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Schwanger auf der Intensivstation

Gesundheitspolitik

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Interprofessionelles Positionspapier der Jungen DIVI

Berlin. Auch im Jahr 2024 kann der Satz „Ich bin schwanger!“ einen starken Einschnitt in die Karriere vieler Frauen bedeuten, die auf einer Intensivstation arbeiten. Denn den Ärztinnen, Pflegefachpersonen oder Therapeutinnen wird häufig ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Das muss nicht sein! Die Junge DIVI, als Stimme der Nachwuchskräfte innerhalb der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), legt deshalb ein aktuelles Positionspapier zur Verbesserung der Lage von schwangeren Mitarbeiterinnen auf einer Intensivstation vor.

In einem Satz zusammengefasst: Ein pauschales Beschäftigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen aller Berufsgruppen auf einer Intensivstation ist nicht gerechtfertigt und nicht adäquat! „Nach einer individuellen Gefahrenanalyse ist die Weiterbeschäftigung in der Schwangerschaft möglich“, betont Dr. Celina Cornelius (links), federführende Autorin des neun Seiten starken Papers. Den Schwerpunkt haben die Autoren deshalb auf mögliche Lösungswege gelegt: „Das Autorenteam skizziert interdisziplinär und multiprofessionell, über Leitungs- und Ausführungsebene hinweg, praktische Beispiele zur Umsetzung im klinischen Alltag.“ Selbstverständlich würden zudem Aspekte, die gegen die Beschäftigung einer schwangeren Mitarbeiterin auf der Intensivstation sprechen könnten, diskutiert.

Jede Schwangere kann sich sinnvoll weiterhin einbringen!

„Wir möchten dafür sensibilisieren, jede schwangere und stillende Mitarbeiterin individuell zu betrachten und gemeinsam eine persönliche Lösung für die Weiterbeschäftigung in der Schwangerschaft zu erarbeiten“, erklärt Dr. Teresa Deffner (rechts), Vertreterin der Gesundheitsfachberufe im DIVI-Präsidium. Mögliche Tätigkeiten werden für Schwangere im ärztlichen Bereich und für Pflegefachpersonal sowie in der Physiotherapie, Logopädie und Atmungstherapie auf Intensivstationen nach einem Ampelsystem bewertet und sind an den jeweiligen Erfahrungsgrad der Schwangeren angepasst.

„Ich würde mir beispielsweise wünschen, dass die Leitungsebenen der Gesundheitsfachberufe unser Positionspapier zukünftig als Grundlage nutzen, um für ihre Stationen zu definieren, wie schwangere Mitarbeiterinnen weiterhin eingebunden bleiben können“, so Deffner. „Das ist ein viel zu großes Potenzial für das Team und auch für die Patientenversorgung – das darf niemand einfach ignorieren!“

Erfahrung macht den Unterschied. Schwangerschaft als Chance begreifen!

Rund ein Jahr hat das Autorenteam recherchiert, sich ausgetauscht, Erfahrungen gesammelt. „Wir haben festgestellt, dass vor allem der Erfahrungsgrad der Schwangeren einen großen Unterschied machen kann“, erklärt Hauptautorin Celina Cornelius. „Es wäre für mich als Fachärztin durchaus möglich, weiterhin ZVKs zu legen, weil ich darin bereits geübt bin“, erklärt sie. „Invasive Tätigkeiten sollen aber in der Schwangerschaft aufgrund des Gefahrenpotenzials nicht erlernt werden“. Die Regularien sind bundesweit sehr uneinheitlich und die Angst bei den Chefärzten oder der Klinikleitung sei weiterhin groß, etwas falsch zu machen, weshalb bisher immer noch viele Entscheidungen pauschal gefällt würden.

„Wir können nur ermutigen, ganz individuell zu bewerten und als Schwangere auch den Mut zu zeigen, neue Lösungswege aufzuzeigen“. Man könne zum Beispiel als schwangere Mitarbeiterin ganz wunderbar die neuen Mitarbeiter an die Hand nehmen und umfangreich einarbeiten. „Es kann eine Chance für alle sein“, so Cornelius. Aber diesen Gedanken tief zu verwurzeln, würde wahrscheinlich noch lange dauern.

Quelle: DIVI

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