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Tarifeinigung für GLG-Krankenhäuser

Tarifvertrag

Tarifeinigung für GLG-Krankenhäuser

Gesundheitspolitik

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Neuer Tarif für die über 400 Ärztinnen und Ärzte im GLG-Verbund

Eberswalde. In der zweiten Verhandlungsrunde zwischen dem Marburger Bund und der GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit über den Tarifvertrag für den Ärztlichen Dienst in den GLG-Krankenhäusern in Eberswalde, Angermünde und Prenzlau wurden am Dienstag, dem 21. Mai, in rund fünfstündiger Sitzung die Positionen beider Verhandlungsseiten konstruktiv und zielorientiert dargelegt und schließlich eine Einigung erreicht.

Der neue Tarif für die über 400 Ärztinnen und Ärzte im GLG-Verbund sieht eine 10%ige Gehaltssteigerung vor, die sich aus mehreren Schritten zusammensetzt: im Februar und im Juni 2024 soll sie je 2 % betragen, im Januar und im September 2025 je 3 %. Außerdem werden die Zuschläge für Samstagsarbeit und die Zuschläge für Tätigkeiten während der nächtlichen Rufbereitschaft ab September 2024 erhöht. Für die kurzfristige Übernahme außerplanmäßiger Ruf- oder Bereitschaftsdienste wurden Pauschalen vereinbart. Dieser Abschluss hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2026 und beinhaltet für die GLG-Unternehmensgruppe ein Gesamtvolumen von über 6 Millionen Euro.

GLG-Geschäftsführer Dr. Jörg Mocek bedankte sich für die konstruktive Verhandlungen bei der Tarifkommission und sagte: „Wir befinden uns in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Das Bundeskabinett hat eine Krankenhausstrukturreform beschlossen, welche auch Auswirkungen auf unsere GLG-Krankenhausstandorte haben wird. Die nun vereinbarten finanziellen Mehrbelastungen müssen durch Leistungssteigerungen kompensiert werden, um auch zukünftig die wirtschaftliche Stabilität der GLG-Krankenhäuser abzusichern.“

Die Verhandlungsführerin seitens des Marburger Bundes, Juliane Holtz, erklärte: „Wir konnten nach nur wenigen und zielführenden Verhandlungsrunden ein zufriedenstellendes Gesamtpaket schnüren, welches auch die Grundlage für bessere Arbeitsbedingungen schafft. Besonders hervorzuheben sind hierbei die neuen Pauschalen für das kurzfristige Einspringen in Ruf- und Bereitschaftsdienste.“

Das Verhandlungsergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien.

Quelle: GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH

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