Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach bei Vorstellung
Haar. Mit dem Start des Modellvorhabens nach § 64b SGB V schlagen das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, das kbo-Isar-Amper-Klinikum und die Kostenträger ein neues Kapitel in der psychiatrischen Versorgung auf. Ziel des Projekts ist es, die Behandlung psychisch erkrankter Menschen konsequent am individuellen Bedarf auszurichten. Ebenso Ziel ist es, starre Grenzen zwischen stationärer, teilstationärer und ambulanter Versorgung zu überwinden. Es ist das erste Modellvorhaben nach §64b SGB V in Bayern.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach betonte: „Menschen mit psychischen Krankheiten brauchen eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Behandlung. Das Modellvorhaben des Klinikums ist das erste dieser Art in Bayern und kann sowohl von der Qualität als auch von der Größenordnung Maßstäbe setzen. Die Behandlung soll in enger Abstimmung mit dem direkten Lebensumfeld der betroffenen Menschen und in enger Zusammenarbeit mit niedergelassenen Behandlern erfolgen – eingebettet in das gemeindepsychiatrische Netzwerk der Metropolregion München. Das Modellvorhaben schließt so rund 2,5 Millionen Menschen ein, die in München und der Umgebung leben.“
Kern des Modellprojekts
Kern des Modellvorhabens ist eine sektorenübergreifende, patientenzentrierte Behandlung. Anstelle eines überwiegend stationären Ansatzes treten flexible Versorgungsformen, die sich stärker am Alltag und sozialen Umfeld der Patientinnen und Patienten orientieren. Dazu gehören neue Behandlungsangebote wie die sogenannte Flexi-Behandlung. Diese können sowohl in der Klinik als auch ambulant oder im häuslichen Umfeld stattfinden. „Gute psychiatrische Versorgung folgt dem Menschen – nicht der Institution“, so das Leitmotiv des Projekts. Durch multiprofessionelle Teams, eine durchgängige Behandlungsplanung und eine enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie dem gemeindepsychiatrischen Netzwerk sollen Behandlungsqualität, Kontinuität und Teilhabe deutlich verbessert werden. Gleichzeitig sollen unnötige oder zu lange stationäre Aufenthalte vermieden werden.
„Es ist ein Schritt hin zu einer Psychiatrie, die sich konsequent an den Menschen orientiert – flexibel, verlässlich und zukunftsfähig. Wir freuen uns, dass wir durch das Modellvorhaben Pionierarbeit für Bayern leisten dürfen.“ Dies erklärt der Ärztliche Direktor des kbo-IAK, Prof. Dr. Peter Brieger im Namen seiner Direktoriumskollegen Geschäftsführer Nicolas von Oppen und Pflegedirektorin Brigitta Wermuth.
Grundlage des Modellvorhabens
Grundlage des Modellvorhabens ist ein mit den Krankenkassen vereinbartes regionales Gesamtbudget, das erstmals ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen gemeinsam abbildet. Dieses Finanzierungsmodell schafft Planungssicherheit und eröffnet Spielräume für innovative, flexible Behandlungsformen.
„Eine gut verzahnte, sektorenübergreifende psychiatrische Versorgung ist nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch verantwortungsvoll im Umgang mit Beitragsmitteln. Das § 64b-Modell zeigt, dass weniger unnötige Klinikaufenthalte, mehr ambulante und teilstationäre Behandlung und eine kontinuierliche Begleitung der Patientinnen und Patienten zu stabileren Verläufen führen – zum Nutzen der Betroffenen, ihrer Angehörigen und des Versorgungssystems insgesamt“, betont Christina Ruckert.
Der Vertrag zum Modellvorhaben trat zum 1. Januar 2026 in Kraft und hat eine Laufzeit von acht Jahren. In die Umsetzung eingebunden sind mehrere Kliniken und Bereiche des kbo-Isar-Amper-Klinikums. Der Transformationsprozess wird eng begleitet, unter anderem durch verbindliche Qualitätsindikatoren und eine externe Evaluation.
Quelle: kbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH München-Ost
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