Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anpassungen beim gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern vorgenommen.

Berlin. Die Informationsübermittlung an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse (nach § 137h SGB V) wird für Kliniken und Medizinproduktehersteller von postalisch auf digital umgestellt.