Berlin. Der Staat als Träger der Fürsorge hat die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden zu übernehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben diese Aufgabe entsprechend übernommen.
Berlin. Der Staat als Träger der Fürsorge hat die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden zu übernehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben diese Aufgabe entsprechend übernommen.