Berlin. „Nur wenn alle bereits beschlossenen Sparmaßnahmen voll durchgezogen werden, kann die im nächsten Jahr bei der gesetzlichen Krankenversicherung klaffende 18-Milliarden-Finanzlücke geschlossen werden.“

Die Krankenhauslandschaft sieht sich einer systemischen Doppelbelastung gegenüber: Während die Krankenhausreform eine qualitätszentrierte Leistungskonzentration und Ambulantisierung anstrebt, zwingt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Häuser zu massiven Einsparungen.

Berlin. Das von der Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren eingebrachte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) greift nach Ansicht der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken) deutlich zu kurz.

Berlin. Das von der Bundesregierung geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gefährdet rund 140.000 Arbeitsplätze in deutschen Krankenhäusern bzw. jede zehnte Klinik-Stelle.

Berlin. Anlässlich der Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag und Bundesrat warnen die Universitätsklinika vor weitreichenden wirtschaftlichen Folgen.

Berlin. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wird am 12. Juni 2026 in erster Lesung im Bundestag beraten. Im Rahmen des Gesetzes soll auch die Pharmaindustrie einen Beitrag zur Finanzkonsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leisten.

Berlin. Der Staat als Träger der Fürsorge hat die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden zu übernehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben diese Aufgabe entsprechend übernommen.

Wiesbaden. Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) vorgelegt. „Wie befürchtet werden die Krankenhäuser überproportional bei den Einsparungen belastet, obwohl schon heute eine kostendeckende Krankenhausbehandlung nicht möglich ist.“

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) blickt mit großer Sorge auf die Vorschläge der GKV-Finanzkommission. Die geplanten Maßnahmen bedeuten pauschale Kürzungen, zusätzliche Bürokratie und die fehlende Refinanzierung von Tarifsteigerungen

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sich auf das stationäre Leistungsspektrum der neu zu etablierenden sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV) geeinigt.