Ein Alkoholgehalt von 0,0 Prozent in Bier und anderen Getränken ist der Gesundheit durchaus förderlich. Mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.11.2025 (Az. B 12 BA 4/23 R; vgl. auch erste Bewertung der Pressemitteilung durch Ettwig, KU-Gesundheitsmanagement 1/2026, S. 12) werden jetzt Krankenhäuser honorararztfrei.