München. Mit dem sogenannten Ärztlichen Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) hat die Bundesärztekammer ein Instrument entwickelt, das künftig bundesweit als Maßstab für die Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs in Krankenhäusern dienen soll.
München. Mit dem sogenannten Ärztlichen Personalbemessungssystem (ÄPS-BÄK) hat die Bundesärztekammer ein Instrument entwickelt, das künftig bundesweit als Maßstab für die Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs in Krankenhäusern dienen soll.