Hannover. Die Vorgabe, während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten „am Patienten“ verfügbar zu sein, ist unzulässig, bestätigte das Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
Niedersachsen
Hannover. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) warnt vor einer weiteren Verschärfung der Lage für die Kliniken im Land.
