Sinn und Zweck von Krankenhäusern ist es, kranken und verletzten Menschen zu helfen. Dieser Auffassung folgt auch der Gesetzgeber und ermöglicht es Krankenhäusern daher, diese Tätigkeit im Rahmen der Gemeinnützigkeit auszuüben.
Sinn und Zweck von Krankenhäusern ist es, kranken und verletzten Menschen zu helfen. Dieser Auffassung folgt auch der Gesetzgeber und ermöglicht es Krankenhäusern daher, diese Tätigkeit im Rahmen der Gemeinnützigkeit auszuüben.