25. KU Kodierfachkräftekongress
Das Onlineseminar
11. April 2024
8.30 – 16.30 Uhr
Programm
9.00 – 9.15 Uhr
Begrüßung
9.15-10.15 Uhr
Aktuelles aus der Rechtsprechung
Thomas Wernitz
10.25-11.25 Uhr
Qualitätskontrollen bei MD-Prüfungen
Dr. Kerstin van Rüth
11.25-12.15 Uhr
Mittagspause
12.15-13.15 Uhr
Neue Aspekte der Sepsiskodierung inkl. Exkurs Heimbeatmung
Dr. Ulf Dennler
13.25-14.25 Uhr
Hybrid-DRGs
Michael Draheim
14.35-15.35 Uhr
Krankenhausreform und Leistungsgruppen
Dr. Erwin Horndasch
15.35-16.00 Uhr
Abschließende Fragen
Schockraumurteil, Sepsiskodierung und Leistungsgruppen – diese und weitere Themen behandelte der 25. Kodierfachkräftekongress, der am 11. April 2024, dieses mal wieder in Form eines Online-Seminars, stattgefunden hat.
Die Veranstaltung wurde per Videokonferenz von Frau Anette Nazarenko, Leiterin Healthcare der mgo fachverlage, gemeinsam mit Herrn Dr. Erwin Horndasch, Leitung Medizincontrolling Diakoneo Kliniken Neuendettelsau und Schwabach, moderiert und gestaltet.
Nach Begrüßung der Teilnehmenden startete Herr Thomas Wernitz, Fachanwalt für Medizinrecht, mit seinem Vortrag zu neuen Aspekten aus der aktuellen Rechtsprechung. Die Rechtsfrage zur „Unwirtschaftlichen Verlegung“ wurde gerichtlich dahingehend entschieden, dass aufgrund höherer Gesamtbehandlungskosten einer unnötigen Patientenverlegung in ein anderes Krankenhaus für diese ein sachlicher Grund vorliegen müsse, welcher seitens des verlegenden Krankenhauses nachgewiesen werden müsse. Auch ein Fall von stationärer Notfallbehandlung mit anschließender Verlegung wurde vor dem Hintergrund des „Schockraum-Urteils“ diskutiert. Herr Wernitz erläuterte, dass Krankenkassen zulässig, wenn auch nicht ohne eigene Risiken, die Zahlung der Krankenhausvergütung verweigern dürften, wenn für sie feststehe, dass kein Vergütungsanspruch besteht, und diskutierte zuletzt noch die Definition einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung im Sinne von § 2 Abs. 1a SGB V.
Darauf folgte Frau Dr. Kerstin van Rüth, ärztliche Gutachterin, mit einer Übersicht zu Qualitätskontrollen bei MD-Prüfungen. Sie stellte u. a. die aktuelle Version der Richtlinien zur Strukturprüfung nach § 275d SGB V vor und erläuterte in diesem Zusammenhang die Änderungen auf Grundlage des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG). Im zweiten Teil ihres Vortrags referierte Frau Dr. van Rüth zum Thema Qualitätskontrollen nach MD-QK-Richtlinie. Dabei wurden die gesetzlichen Grundlagen, Einleitung und Ablauf des Kontrollverfahrens sowie der Begutachtungsleitfaden thematisiert.
Nach einer Mittagspause wurden von Herrn Dr. Ulf Dennler, Leiter der Stabsstelle Datenbasiertes Krankenhausmanagement am Universitätsklinikum Würzburg, neue Aspekte der Sepsiskodierung vorgestellt. Zunächst vermittelte er qualitative wie quantitative Änderungen bezüglich seltener Erkrankungen nach ICD-Kode. Daraufhin referierte er über Auswirkungen von DTA bei Anträgen zur Anschlussrehabilitation auf das Medizincontrolling und skizzierte in einem Exkurs das Thema Heimbeatmung in Zusammenhang mit dem Nachweis der intensivmedizinischen Versorgung. Abschließend gab er einen Ausblick zum neuen Sepsis-Kodierleitfaden, dessen Ziel nicht allein die Kodierung sei, sondern auch Awareness, Dokumentation, Behandlung und Qualitätssicherung.
Es folgte Herr Michael Draheim, Referent der Deutschen Krankenhausgesellschaft, mit seinem Vortrag zu den Hybrid-DRGs. Die Implementierung von Hybrid-DRGs gestalte sich als herausfordernd, da die Rechtsgrundlage nach wie vor unzureichend sei und die Ersatzvornahme des BMG Verzögerungen verursache. Trotz der Hybrid-DRG-Verordnung, welche nun noch aus 2 Paragraphen und 2 Anlagen bestehe, gäbe es weiterhin Fragen über Fragen zur Abrechnung und Umsetzung.
Als letzter Programmpunkt beleuchtete Herr Dr. Horndasch das Thema „Krankenhausreform und Leistungsgruppen“. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Krankenhausinsolvenzen gebe die geplante Krankenhausreform den Krankenhäusern wieder eine Perspektive. Ziele seien die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Entbürokratisierung des Systems sowie die Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) plane eine neue Versorgungsstruktur, bei der DRGs nur noch zu 40 Prozent budgetwirksam seien, während Vorhaltepauschalen 60 Prozent des Budgets finanzieren würden. Es ziele auch darauf ab, eine Zentralisierung und Spezialisierung durch Leistungsgruppen zu fördern. Die Einführung von Leistungsgruppen sei Bestandteil der Krankenhausreform, um mit diesen eine klare Zuordnung von Behandlungsfällen zu ermöglichen. Außerdem werde eine Level-Zuordnung vorgenommen, um Krankenhäuser entsprechend ihrer Versorgungsstufe einzustufen. Nach jedem Vortrag sowie zum Abschluss des Seminars hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, in Fragerunden mündlich oder schriftlich Details zu erfahren oder Anmerkungen aus ihrer Sicht zu geben. Verschiedene Aspekte wie die zweifache, voneinander unabhängige Aufnahme eines Patienten am selben Tag oder die Vergütung einer stationären Aufnahme in einem Level 1i-Haus eines ambulant operierten Patienten nach Komplikationen wurden von den Referenten in deren weitere Arbeit an den verschiedenen Schwerpunkten mitgenommen. Das Fachpublikum bedankte sich herzlich bei den Referenten für den informativen Seminartag.
Der nächste Kodierfachkräftekongress wird voraussichtlich wieder gegen Ende des Jahres stattfinden. Datum und Ort geben wir Ihnen baldmöglichst bekannt.
Carolin Sofia Kopp, Fachredakteurin KU Gesundheitsmanagement
Referenten
Referent Geschäftsbereich II, Finanzierung und Versorgungsplanung, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Seit 2013 ist er Referent für Krankenhausfinanzierung und –planung bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich der Finanzierung von stationären Krankenhausleistungen sowie Budget- und Entgeltverhandlungen.
Vortrag: Hybrid-DRG: Chancen und Herausforderungen des neuen Leistungsbereichs
Mit der speziellen sektorengleichen Vergütung gemäß § 115f SGB V zielt der Gesetzgeber darauf ab, bestehende Ambulantisierungspotenziale bei bisher stationär erbrachten Leistungen zu heben. Die neue Form der Leistungserbringung stellt die Krankenhäuser dabei vor einige Herausforderungen. Im Vortrag werden sowohl die grundsätzliche Systematik der neuen Versorgungsform und deren Einbindung in die Finanzierungssystematik der Krankenhäuser vorgestellt, sowie die aktuellen Vorgaben der Rechtsverordnung gemäß § 115f Abs. 4 SGB V und der Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung detailliert betrachtet.
Leiter der Stabsstelle Datengestütztes Krankenhausmanagement, Universitätsklinikum Würzburg
Dr. Ulf Dennler leitet die Stabsstelle Datengestütztes Krankenhausmanagement am Universitätsklinikum Würzburg. Das Universitätsklinikum Würzburg ist ein Klinikum der Supramaximalversorgung, in dem jährlich mehr als 70.000 Patienten voll- und teilstationär und ca. 265.000 Patienten ambulant versorgt werden.
Von 2009 bis 2022 leitete Dr. Ulf Dennler den Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung (FoKA) der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. Als Vertreter der AWMF in Arbeitsgruppen des DIMDI und Mitglied von Arbeitsgruppen der AWMF hat er zwischen 2018 und 2023 an der Anpassung der Kodierrichtlinie 0103 Bakteriämie, Sepsis, SIRS und Neutropenie an die Definition der Sepsis 3.0 mitgewirkt und zu wesentlichen Teilen den von der Deutschen Sepsisgesellschaft veröffentlichten Kodierleitfaden geschrieben.
Vortrag: Neue Aspekte der Sepsiskodierung inkl. Exkurs Heimbeatmung
- Update Seltene Erkrankungen – was hat sich in 2024 getan?
- DTA bei Anträgen zur Anschlussrehabilitation – Auswirkungen auf das Medizincontrolling
- Heimbeatmung – Nachweis der intensivmedizinischen Versorgung
- Sepsis – Neufassung des Kodierleitfaden
Leitung Medizincontrolling Diakoneo Klinik Schwabach
Seit Beginn des DRG-Zeitalters ist Dr. Horndasch als Medizincontroller und DRG-Berater tätig. Er ist Mitglied beim Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung. Zudem ist er als Sachverständiger bei Abrechnungsstreitigkeiten vor Sozial- und Zivilgerichten tätig. Er kann deshalb als Spezialist für die Kodierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen bezeichnet werden.
Ärztliche Gutachterin Krankenhaus, MD Bayern
Dr. Kerstin van Rüth ist als ärztliche Gutachterin überwiegend in der Durchführung der Strukturprüfungen und Qualitätskontrollen bayernweit tätig. Sie begleitet zudem den Prozeß der Umsetzung der Strukturprüfungsrichtlinie und MD-Qualitätskontrollrichtlinie.
Auf Bundesebene ist sie im Bereich SEG 4 in der AG Strukturprüfungen vertreten.
Frau van Rüth ist Fachärztin für Anästhesie, war langjährig in der Klinik tätig und hat Ende 2016 als ärztlicher Gutachterin ihre Tätigkeit beim medizinischen Dienst begonnen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Bregenhorn-Wendland & Partner mbB
Thomas Wernitz ist seit 1990 Rechtsanwalt und seit 1999 im Bereich des Krankenhausrechts tätig (1999 – 2006 Justitiar der Krankenhaus-gesellschaft Sachsen-Anhalt). Zudem ist Herr Wernitz seit 2008 Fachanwalt für Medizinrecht, Leiter des Standortes Magdeburg der Kanzlei Bregenhorn-Wendland und Partner mbB und Referent zahlreicher Vorträge u.a. zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung des BSG“, Mitautor des Buches „Operatives und strategisches Medizincontrolling“, Verfasser diverser Aufsätze u.a. in der KU.
Informationen
Datum
11. April 2024, 8.30-16.30 Uhr
Ort
Online über Zugangslink
Gebühr
Normaltarif: 369,00 Euro zzgl. MwSt.
für jede weitere Person des gleichen Hauses: 319,00 Euro zzgl. MwSt.
DGfM-Mitglieder erhalten 10 Prozent Rabatt
Alle Teilnehmer erhalten die Deutschen Kodierrichtlinien 2024 mit MD-Kommentar und Seminarunterlagen inklusive!
Die Anmeldung ist verbindlich, aber jederzeit übertragbar. Die Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren AGBs.
Kooperationspartner
Ihre Ansprechpartnerin
Anette Nazarenko
Leiterin Healthcare
Tel. 09221 949 320
Mail: a.nazarenko@mgo-fachverlage.de