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NRW startet Förderaufruf: 2,6 Milliarden Euro Landesmittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds – ein Drittel für Klimaanpassung

Krankenhaustransformationsfonds NRW Förderaufruf

NRW startet Förderaufruf: 2,6 Milliarden Euro Landesmittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds – ein Drittel für Klimaanpassung

Gesundheitspolitik

3 MIN

Düsseldorf. Nordrhein-westfälische Plankrankenhäuser können ab sofort Fördermittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) beantragen. Das Gesundheitsministerium NRW hat am 18. August 2026 den entsprechenden Förderaufruf an die Kliniken versandt. Für Vorhaben in NRW stehen insgesamt 7,2 Milliarden Euro zur Verfügung, davon rund 2,6 Milliarden Euro Landesmittel. Eine Besonderheit: Das Land schreibt vor, dass ein Drittel der bewilligten Landesmittel für Klimaanpassungsmaßnahmen eingesetzt werden muss – darunter ausdrücklich auch Klimatisierung.

Rahmen und Ziel des Krankenhaustransformationsfonds

Der KHTF ist Bestandteil der Krankenhausreform auf Bundesebene und läuft über zehn Jahre (2026 bis 2035). Er wird von Bund und Ländern kofinanziert und fördert strukturverändernde Vorhaben, die die Krankenhauslandschaft zukunftsfest aufstellen sollen. Antragsberechtigt sind in NRW alle im Krankenhausplan aufgenommenen Häuser – mit Ausnahme der Unikliniken, für die ein separates Förderverfahren durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vorgesehen ist.

Förderfähige Vorhaben und Eigenanteil

Grundsätzlich förderfähig sind Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten
  • Bildung oder Ausbau von Zentren zur Behandlung seltener, komplexer oder schwerwiegender Erkrankungen
  • Bildung oder Fortentwicklung regionaler Krankenhausverbünde, insbesondere durch Standortzusammenlegungen

Einen Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Kosten müssen die antragstellenden Krankenhäuser selbst aufbringen.

Klimaanpassung als Pflichtkomponente

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat festgelegt, dass ein Drittel der bewilligten Landesmittel zwingend für Klimaanpassungsmaßnahmen verwendet werden muss. Darunter fallen insbesondere Maßnahmen zur Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegenüber extremen Wetterereignissen – explizit auch Klimatisierung. Minister Laumann verweist dabei auf die Hitzeerfahrungen des laufenden Sommers als Beleg für die Dringlichkeit dieser Anforderung.

Antragsverfahren: Digital bis 1. Januar 2027

Die Förderanträge können ausschließlich digital über das dafür vorgesehene Antragsportal gestellt werden. Einsendeschluss ist der 1. Januar 2027. Das Ministerium kündigt an, dass es voraussichtlich weitere Förderaufrufe geben wird.

„Mit dem Krankenhaustransformationsfonds investiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund in eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung. Die Fördermittel unterstützen die Krankenhäuser dabei, ihre Strukturen an den medizinischen und demografischen Wandel anzupassen. Denn das Ziel, welches wir auch mit der neuen Krankenhausplanung und der mit ihr verbundenen Landesförderung verfolgen, ist klar: Eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe und langfristig tragfähige Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Minister Laumann weiter: „Bereits im Rahmen der Förderung zur Umsetzung des Krankenhausplans haben wir beschlossen, dass ein Drittel der Mittel für Klimaanpassungsmaßnahmen in den Krankenhäusern verwendet werden soll. Die Hitze in diesem Sommer hat erneut verdeutlicht, wie wichtig Klimaanpassung auch im Gesundheitswesen ist. Wir setzen diesen Kurs fort und legen auch mit dieser Förderung einen deutlichen Fokus auf Klimaanpassung in den Krankenhäusern.“

Mit dem Förderaufruf setzt NRW als eines der ersten Bundesländer den Krankenhaustransformationsfonds operativ in Gang. Die Verknüpfung von Strukturwandel und Klimaanpassung als gleichwertige Förderziele ist dabei ein landespolitisches Signal, das über NRW hinaus Beachtung finden dürfte. Ob und in welchem Umfang weitere Bundesländer ähnliche Klimaanforderungen in ihre KHTF-Förderverfahren integrieren, bleibt abzuwarten.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

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