»

Stellungnahme zur Sektorengrenze

Büroarbeit

Stellungnahme zur Sektorengrenze

Gesundheitspolitik

2 MIN

Kliniken sind zumeist nicht darauf ausgerichtet, Patientinnen und Patienten ambulant zu versorgen

Berlin. Am Freitag hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ihre zehnte Stellungnahme zur „Überwindung der Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitssystems“ vorgelegt. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:

„Dem Papier der Regierungskommission fehlt eine ausreichende empirische Grundlage. So wird bei der Forderung, die sogenannte ‚doppelte Facharztschiene‘ abzubauen, völlig außer Acht gelassen, dass die allermeisten Krankenhäuser, insbesondere in ländlichen Regionen, die Breite der fachärztlichen Versorgung gar nicht anbieten. So sind etwa im niedergelassenen Bereich derzeit etwa sechsmal mehr Fachärztinnen und -ärzte für Augenheilkunde, dreimal mehr für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde sowie doppelt so viele Gynäkologinnen und Gynäkologen tätig wie an den Kliniken. Zudem sind Krankenhäuser in der Regel nicht darauf ausgerichtet, Patientinnen und Patienten ambulant zu versorgen. So kommt eine aktuelle Studie der Rhön-Stiftung zu dem Schluss, dass die ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser bislang in der Regel ‚nebenher‘ erfolge. Dies gelte für organisatorische wie auch ökonomische Aspekte. Kliniken hätten demnach häufig keinen vollständigen Überblick darüber, welche ambulanten Leistungen wie und in welchem Umfang in der eigenen Institution erbracht würden. Tatsächlich können nach Zi-Auswertungen viele Krankenhäuser ihre (stationären) Versorgungsangebote ohne die Mitwirkung niedergelassener Fachärztinnen und -ärzte gerade in weniger gut versorgten Regionen nicht umsetzen.

Die Statistik der Bundesärztekammer zeigt, dass die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den Klinken seit Jahren weitaus stärker steigt als in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. In der vertragsärztlichen Versorgung werden künftig Versorgungsengpässe erwartet. Dagegen wird im stationären Bereich mit einem strukturellen Fallzahlrückgang und Kapazitätsanpassungen gerechnet. Eine gemeinsame sektorenübergreifende Planung sollte daher eher Überkapazitäten in wirtschaftlich kaum tragfähigen Krankenhäusern in die ambulante Versorgung steuern, damit die Sicherstellung mit insgesamt knappen Personalressourcen ohne Doppelstrukturen gelingen kann.

Quelle: Zi

Weitere aktuelle Meldungen erhalten Sie über unseren KU Newsletter: Jetzt anmelden!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Baustellen

Krankenhausreform: Wichtige Baustellen bleiben unbearbeitet

Berlin. Der Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) lässt wichtige Baustellen der Klinikreform unbearbeitet.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
KHAG

KHAG: Stellungnahme zum Referentenentwurf durch Präsidium der DGfM

Hockenheim. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz-Anpassungsgesetz (KHAG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Qualität, Transparenz und Steuerbarkeit der stationären Versorgung grundlegend zu verbessern.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
DKG

DKG legt Konzept zur Reform der Notfallversorgung vor

Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ein Positionspapier für eine Reform der ambulanten Notfallversorgung vorgelegt. I

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen