Später als gewöhnlich sind die Kodierrichtlinien 2026 erschienen
Siegburg/Kulmbach. Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2026 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.
Seit 2004 ist der Katalog die verbindliche Abrechnungsgrundlage für stationäre Fälle in den deutschen Krankenhäusern. Die Herausforderung in diesem Jahr war die späte Festlegung des Hybrid-DRG-Katalogs für 2026. Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss traf seine Entscheidungen erst am 11. November. Entsprechend spät konnte auch der aG-DRG-Katalog erst finalisiert werden, als man wusste, welche Leistungen hier dann nicht mehr aufzuführen sind.
Bei den mgo Fachverlagen in Kürze erhältlich ist das Sonderheft zu den Deutschen Kodierrichtlinien. Die Deutschen Kodierrichtlinien dienen der Verschlüsselung von Operationen und Prozeduren. Das vorliegende Sonderheft enthält die allgemeinen und speziellen Kodierrichtlinien. Das besondere Plus: Die Richtlinien werden von erfahrenen Experten des MD Baden-Württemberg kommentiert und enthalten praxisrelevante Tipps und Hinweise.
Quelle: InEK GmbH / mgo Fachverlage
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