Medizinischer Dienst startet zentrale Datenbank für Leistungsgruppenprüfungen
Essen. Im Zuge der Umsetzung der Krankenhausreform haben die Medizinischen Dienste die Aufgabe, zu prüfen, ob Krankenhäuser, die vorgeschriebenen Qualitätskriterien für die Zuweisung von Leistungsgruppen erfüllen. Die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen und der OPS-Strukturprüfungen werden von den Medizinischen Diensten in eine zentrale Ergebnisdatenbank des Medizinischen Dienstes Bund eingespeist, die am 12. Dezember freigeschaltet wurde.
In die Datenbank des Medizinischen Dienstes Bund übermitteln die Medizinischen Dienste die Ergebnisse der Leistungsgruppenprüfungen und der OPS-Strukturprüfungen. Ziel der Ergebnisdatenbank ist es, den Informationsaustausch zwischen den Landesplanungsbehörden, Krankenkassenverbänden und Medizinischen Diensten effizient und aufwandsarm zu gestalten. Die Datenbank wird kontinuierlich weiterentwickelt. Sie schafft eine Grundlageninfrastruktur für die Digitalisierung für Prüfungen und Qualitätssicherung der Medizinischen Dienste im Krankenhaus. „Digitale und schlanke Prozesse tragen wesentlich dazu bei, das Gesundheitswesen effizienter und transparenter zu machen. Unser Ziel ist es, hierfür praxistaugliche und möglichst aufwandsarme Lösungen bereitzustellen,“ betonen Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, und Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund.
Hintergrund
Der Gesetzgeber hat den Medizinischen Dienst Bund mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beauftragt, eine standortbezogene Datenbank zu den Prüfungen nach § 275a Absatz 1 Satz 1 umzusetzen und zu betreiben. Für den Aufbau der Datenbank ist gesetzlich eine Frist bis zum 12. Dezember vorgesehen. In der Datenbank werden standortbezogen die Feststellungen der Medizinischen Dienste und hier insbesondere die jeweiligen Ergebnisse zur Einhaltung der geprüften Qualitätskriterien ausgewiesen. Dies gilt für Leistungsgruppenprüfungen und OPS-Strukturprüfungen, die die Medizinischen Dienste ab Inkrafttreten der nächsten Version der LOPS-Richtlinie abschließen. Diese Richtlinie wurde am 5. Dezember 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen. Nach der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht der Medizinische Dienst Bund die Richtlinie. Sie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Das Ende 2024 in Kraft KHVVG hat das Ziel die Behandlungsqualität zu steigern, die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und die Effizienz in der Krankenhausversorgung zu verbessern. Mit dem Krankenhausreformpassungsgesetz (KHAG) sollen u.a. Änderungen an den Qualitätskriterien und an den Umsetzungsfristen erfolgen. Das KHAG wird derzeit noch beraten.
Quelle: Medizinischer Dienst Bund
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