Fokus auf Verantwortung
Düsseldorf. Die HC&S AG nimmt heute (26. Januar 2026) ihren Nachprüfungsantrag im vergaberechtlichen Verfahren zurück. Damit wird das Nachprüfungsverfahren – einschließlich des anhängigen Beschwerdeverfahrens vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf – beendet.
„Wir haben in der ersten Instanz eine klare Entscheidung der Vergabekammer erhalten und sind unverändert davon überzeugt, dass unsere Position in der Sache Substanz hat“, sagt Dr. Nicolas Krämer, Vorstandsvorsitzender der HC&S AG. „Gleichzeitig gilt: Verantwortung zeigt sich nicht darin, um jeden Preis Recht zu behalten, sondern darin, zur richtigen Zeit die richtigen Prioritäten zu setzen.“
HC&S hatte das Nachprüfungsverfahren eingeleitet, nachdem sich aus Sicht des Unternehmens wesentliche Auffälligkeiten mit Blick auf Transparenz, Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit im Ausschreibungsverfahren der Mühlenkreiskliniken AöR zur Auswahl eines Sanierungsmanagements zeigten. Insbesondere warfen die Auswahl- sowie Bewertungslogik und der finale Zuschlag an die Hospital Management Group GmbH und ihren Kandidaten, Frank Ohi, Fragen auf.
Auf den Antrag der HC&S AG hin erklärte die Vergabekammer Westfalen die Vergabeentscheidung durch die Mühlenkreiskliniken AöR im Beschluss vom 21. November 2025 für nichtig (Az. VK 1 – 56/25). Trotz eindeutiger Würdigung der Vergabekammer beschloss die Mühlenkreiskliniken AöR hiergegen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die mündliche Verhandlung auf den 29. Juli 2026 terminiert.
HC&S zu zeitlicher Perspektive
„Die vom Gericht gesetzte zeitliche Perspektive ließe eine Entscheidung erst zu einem Zeitpunkt erwarten, zu dem auch laut der Ausschreibung das Projekt nahezu abgeschlossen sein soll. Das wünsche ich den Mühlenkreiskliniken und ihren Beschäftigten auch ausdrücklich. Wir ziehen unsererseits heute einen klaren Schlussstrich – aus Vernunft, aus Verantwortung und mit Blick auf anderweitige Herausforderungen im Gesundheitswesen, die dringender auch unserer Aufmerksamkeit bedürfen“, so Krämer weiter.
Eine Entscheidung des Gerichts ohne reale Auswirkung auf die Vergabeentscheidung hätte insoweit nur mehr der Klarstellung gedient. Dieses Ziel sieht die HC&S AG durch den Beschluss der Vergabekammer vom 21. November 2025 bereits erreicht. Öffentliche Vergaben – gerade im gemeinwohlorientierten Gesundheitsbereich – müssen nach belastbaren, überprüfbaren Kriterien erfolgen und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein.
Quelle: SOLOVIA GmbH, RA Maximilian Schwärecke
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