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Regierung muss mehr Mut bei Anpassung der Krankenhausreform beweisen

Sprechblasen

Regierung muss mehr Mut bei Anpassung der Krankenhausreform beweisen

Aus der Praxis

3 MIN

Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, zum Referentenentwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

Berlin. Planungssicherheit und eine verlässliche Versorgungsperspektive sind für die Bevölkerung, die Mitarbeitenden und die Krankenhäuser entscheidend, damit die mit der Krankenhausreform geplante Spezialisierung und Konzentration sinnvoll umgesetzt werden kann. Die im Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vorgesehenen Fristverlängerungen und erweiterten Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen sind eine pragmatische Antwort auf bereits sichtbare Schwierigkeiten. Die Anpassungen zeigen, dass die Politik bereit ist, auf Rückmeldungen aus der Praxis zu reagieren.

Auch die Korrekturen an den Leistungsgruppen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Es bleibt jedoch weiterer Anpassungsbedarf. Die personellen und strukturellen Anforderungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen müssen so gestaltet sein, dass sie in der Praxis erfüllbar sind und keine willkürlichen Hürden aufgebaut werden. Ein besonderes Augenmerk muss auf den sogenannten Leistungsgruppen-Grouper gelegt werden. Ohne grundlegende Veränderungen in diesem Steuerungsinstrument drohen erhebliche Fehlsteuerungen. Die Gefahr besteht, dass Versorgungsentscheidungen zunehmend von formalen Zuordnungskriterien abhängen, statt sich am tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten zu orientieren.

Leider beweist das Bundesministerium für Gesundheit zu wenig Mut bei der notwendigen Anpassung der Finanzierungssystematik. Solange die Vorhaltevergütung weiterhin fallzahlabhängig ist, bleibt sie in ihrer Konstruktion fehlerhaft. Ziel der Krankenhausreform war es, sich von der rein ökonomischen Logik der Fallpauschalen zu lösen und eine bedarfsorientierte Finanzierung zu schaffen. Dieses Ziel kann so nicht erreicht werden. Die vorgesehene Einführung der Vorhaltevergütung im Jahr 2028 und ihre volle Wirksamkeit ab 2030 schaffen lediglich zeitlichen Spielraum

Enttäuschend ist auch, dass nicht abzusehen ist, wie der zunehmende bürokratische Aufwand wenigstens eingedämmt werden soll. Bereits heute belasten Dokumentationspflichten und Berichtsvorgaben den Klinikalltag erheblich. Die Einführung eines weiteren, parallelen Finanzierungssystems zu den bestehenden Fallpauschalen verschärft diese Situation.

Enttäuschend ist auch, dass nicht abzusehen ist, wie der zunehmende bürokratische Aufwand wenigstens eingedämmt werden soll. Bereits heute belasten Dokumentationspflichten und Berichtsvorgaben den Klinikalltag erheblich. Die Einführung eines weiteren, parallelen Finanzierungssystems zu den bestehenden Fallpauschalen verschärft diese Situation.

Völlig unzureichend ist die ärztliche Weiterbildung berücksichtigt. Schon jetzt geraten viele Weiterbildungsstellen unter Druck, weil Krankenhausstandorte geschlossen, Leistungen konzentriert und Träger fusioniert werden. Damit droht nicht nur ein Verlust an Qualifikationsmöglichkeiten für junge Ärztinnen und Ärzte, sondern auch ein struktureller Rückgang der Weiterbildungskapazitäten insgesamt. Hier müssen Bund und Länder aktiv gegensteuern, sonst werden langfristig nicht nur Fachkräfte fehlen – es wird auch die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus spürbar sinken. Wir fordern deshalb eine verbindliche gesetzliche Regelung zur Sicherung und zum Ausbau von regionalen, durch die Ärztekammern zertifizierte Weiterbildungsverbünde. Diese müssen strukturell und finanziell so ausgestattet sein, dass sie auch unter veränderten Rahmenbedingungen eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Weiterbildung zum Facharzt gewährleisten können

Quelle: Marbuger Bund

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